Standortauswahl für freie Kindertageseinrichtungen
Welche Gebäude kommen als Kita-Standort in Frage? Ein Überblick über die Anforderungen an Raumgrößen, Freiflächen, Sicherheit und Ausstattung.
Anforderungen an die Räumlichkeiten
Anforderungen für Gruppen- und Nebenräume
- Kinder 0-3 Jahre (Kinderkrippe) 5,50 m² pro Kind
- Kinder 3-6 Jahre (Kindergarten) 3,50 m² pro Kind
- Kinder 6-12 Jahre (Hort) 4,40 m² pro Kind
Zusätzlich zu den Gruppenräumen sind je nach Altersgruppe und Einrichtung Flächen für Infrastruktur zu bedenken (zum Beispiel Garderobe, Leitungsbüro, Personalraum, Hausaufgabenraum, Werkraum, Küche, Elternraum, Sanitärräume, Abstellräume, Putzgeräteraum, Wäscheraum, Vorratsraum).
Mindestwerte für bespielbare Freifläche
Gemäß dem Stadtratsbeschluss zu den Münchner Qualitätsmerkmalen vom 21. März 2006 ist am Standort eine bespielbare Freifläche am Haus mit dem Richtwert von zehn Quadratmeter pro Platz erforderlich. Sollten zugeordnete Außenflächen nicht dem genannten Richtwert entsprechen, muss die Abteilung Koordination und Aufsicht Freie Träger vom Geschäftsbereich KITA im Referat für Bildung und Sport zur weiteren Beratung einbezogen werden.
Sicherheitsanforderungen
Als Träger müssen Sie nachweisen, dass Sie die gesetzliche Grenzwerte für Schadstoffe einhalten und die für Kinder gesundheitsschädlichen Werte, wie beispielsweise Elektro-smog-, Lärm-, und Feinstaubbelastung, unterschreiten.
Für Kindertageseinrichtungen wurden folgende Grenzwerte festgelegt:
- Elektrosmog: 300 μT (maximal)
- Lärm (Außenbereich): 55 dB (A) (maximal)
- Feinstaub: 40 μg/m³ (maximal)
Hinweis: Innenraum-Schadstoffmessungen bei Neubauten/umfangreichen Renovierungen werden vor Inbetriebnahme dringend empfohlen. In Gewerbegebieten sind Kindertageseinrichtungen grundsätzlich nicht zulässig. In diesen Fällen müssen Sie sich frühzeitig mit der Lokalbaukommission in Verbindung setzen.
Nutzungsänderung/Baugenehmigung
Die Nutzungsänderung beziehungsweise Baugenehmigung der Lokalbaukommission ist in Kopie mit einem genehmigten Plansatz (Raum- und Freiflächenplan mit rotem Genehmigungsstempel) vorzulegen. Hinsichtlich der Eignung des geplanten Standorts als Kindertageseinrichtung können Sie sich beim Servicezentrum der Lokalbaukommission beraten lassen.
Arbeitsschutz, Infektionsschutz und Lebensmittelrecht
Zusätzlich müssen Sie weitere gesetzliche Vorgaben, wie Hygienevorschriften, Lebensmittelrecht, Arbeitsschutz, Infektionsschutzgesetz, Vorschriften zur Unfallverhütung der Landesunfallkasse oder anderer einschlägiger Versicherungsträger beachten.
Ausstattung
Die Ausstattung der Räume mit Mobiliar, Einbauten und Spielmaterial hängt von Gruppengröße, Alter der Kinder, pädagogischer Konzeption und Öffnungszeiten sowie von den realen Rahmenbedingungen vor Ort ab.
Bauwagen- oder Containernutzung
Die Nutzung eines Bauwagens oder Containers ist je nach pädagogischem Konzept möglich und im Einzelfall abzuklären. Hier gelten insbesondere die Bestimmungen des Natur- und Landschaftsschutzes sowie baurechtliche Vorschriften. Bauwagen und Container nutzen überwiegend Wald- und Naturkindergärten. Der Bauwagen beziehungsweise Container ist kein Gruppenraum zum Aufenthalt der Kinder, er dient lediglich als Treffpunkt, Materiallager und als Unterstellmöglichkeit bei Regen und Frost.