Ansprechstelle berufliche Inklusion

Die Einheitliche Ansprechstelle für Arbeitgeber*innen (EAA) bietet Hilfestellung zu beruflicher Inklusion.

Lotse zu Ausbildung oder Beschäftigung schwerbehinderter Menschen

Logo Einheitliche Ansprechstelle für Arbeitgeber*innen

Die einheitliche Ansprechstelle für Arbeitgeber*innen steht Unternehmen als unabhängiger Lotse bei Fragen zur Ausbildung, Einstellung, Berufsbegleitung und Beschäftigungssicherung von schwerbehinderten Menschen zur Seite. Sie kann beraten, wie ein Arbeitsverhältnis mit Behinderung gelingt, welche Dinge zu beachten sind und welche Unterstützungsleistungen es gibt. 

Hintergrund ist das Teilhabestärkungsgesetz, das die Inklusion voranbringen soll. Dazu haben die Länder die Ansprechstellen eingerichtet, auch Bayern. Eine gute Anlaufstelle etwa für Personaler, etwa für Fragestellungen zum Arbeitsalltag und mehr.

Aufgaben und Angebote der Einheitlichen Ansprechstelle:

  • Arbeitgeber*innen aktiv ansprechen und für Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen sensibilisieren
  • Arbeitgeber*innen bei Fragen zu Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderter Menschen aktiv unterstützen
  • Anträge bei zuständigen Leistungsträgern begleiten
  • Fachvorträge etwa über unterschiedliche Bedarfe von Behinderungen

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber in Bayern:

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