Abbrüche mit Altlastrelevanz
Abbrüche mit Altlasten umfassen Rückbauarbeiten mit möglicher Schadstoffbelastung – wir informieren zu Anforderungen, Verfahren und sicherer Entsorgung.
Vorgehen bei Abbrüchen
Aufgrund der gesetzlichen Pflicht zur Abfalltrennung müssen Abbruchgebäude geordnet und qualifiziert rückgebaut werden. Grundlage hierfür ist eine sorgfältige und detaillierte Planung.
Nach Artikel 65 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) ist der Abbruch eines Gebäudes vorab der zuständigen Bauaufsichtsbehörde zu melden. Im Münchner Stadtgebiet ist das die Lokalbaukommission (LBK).
Vor allem beim Abbruch ehemals gewerblich oder industriell genutzter Gebäude ist verstärkt mit schadstoffverunreinigter Bausubstanz zu rechnen. Hier ist es wichtig, sich parallel auch mit dem Sachgebiet Altlasten und Abbrüche im Referat für Klima- und Umweltschutz in Verbindung zu setzen (altlasten.rku@muenchen.de). In der Regel sind von den Bauverantwortlichen nämlich vorab entsprechende Bausubstanzuntersuchungen zu veranlassen. So wird eine Gefährdung der mit den Abbruchmaßnahmen beauftragten Arbeiter*innen vorgebeugt und eine geordnete Entsorgung eventuell schadstoffhaltiger Baumaterialien gewährleistet.
Weitere Informationen zu Abbrüchen finden Sie auf der Seite der Lokalbaukommission im Abschnitt "Verfahren" unter dem Punkt "Beseitigung (Abbruch)".