Gemeinschaftliches Bauen in München
Die Landeshauptstadt München unterstützt Projekte von Wohnungsbaugenossenschaften und Wohnprojekte nach Art des Mietshäuser-Syndikats.
Gemeinsam bauen – gemeinsam wohnen
Wohnungsbaugenossenschaften und gemeinschaftsorientierte Wohnprojekte leisten einen wichtigen Beitrag für mehr bezahlbaren Wohnraum. Sie tragen zu einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung bei, legen Wert auf ökologisches Bauen sowie Mitbestimmung und greifen das steigende Interesse an individuellen, gemeinschaftlichen Wohnformen auf. Deshalb erhalten sie von der Stadt Unterstützung durch zielgerichtete Grundstücksausschreibungen und Finanzierungshilfen im Rahmen der Wohnungsbauförderung. Flächen für Baugemeinschaften im Wohnungseigentum werden nicht mehr angeboten.
Informations- und Beratungsstelle
Für Einzelpersonen, Gruppen und Initiativen aus München und der Region, die gemeinschaftsorientierte Wohnprojekte verwirklichen wollen, gibt es eine Informations- und Beratungsstelle: die mitbauzentrale münchen
Beratungsspektrum
Die mitbauzentrale informiert kostenlos über mögliche Organisationsformen (Baugenossenschaft, Wohnprojekt nach Art des Mietshäuser-Syndikats, Baugemeinschaft und Mietergemeinschaft) sowie zu Grundlagen und Voraussetzungen der Realisierbarkeit (Finanzierung, Planung, Förderung und Durchführung) von Wohnprojekten. Die Beratung richtet sich an Menschen aller Alters- und Einkommensgruppen, unterschiedlicher Haushaltsformen und Herkunft, an Menschen mit Einschränkung und besonderen Bedarfen. Betrieben wird die mitbauzentrale von der stattbau München GmbH im Auftrag der Landeshauptstadt München.
Erreichbarkeit
Dienstag, 10 bis 14 Uhr, Mittwoch, 15 bis 19 Uhr
Telefon: (089) 57 93 89 50
E-Mail: info@mitbauzentrale-muenchen.de
Adresse: Schwindstraße 1
U-Bahn: U2, Theresienstraße
Wohnungsbaugenossenschaften
Wohnungsbaugenossenschaften sind Selbsthilfeorganisationen, die ihre Mitglieder mit preisgünstigem Wohnraum versorgen wollen und keine Kapitalmehrung zum Ziel haben.
Grundstücke auf dem freien Münchner Immobilienmarkt können sich Wohnungsbaugenossenschaften in der Regel nicht leisten. Sie sind deshalb auf die Unterstützung der Stadt angewiesen. Momentan gibt es in München etwa 60 Wohnungsbaugenossenschaften. Mit Unterstützung der mitbauzentrale haben sich seit 2015 rund 20 neue Wohnungsbaugenossenschaften in München und dem näheren Umland gegründet. Die Neugründungen sind insbesondere deswegen sehr erfreulich, da die letzte Neugründung davor 2001 erfolgte. Vier dieser jungen Genossenschaften bauen bereits Wohnungen.
Mehr als 1.000 Wohnungen gebaut
In den vergangenen rund zehn Jahren wurden in München von Genossenschaften mehr als 1.400 Wohnungen neu gebaut, über 3.000 befinden sich in unterschiedlichen Stadien der Planung. In den städtischen Siedlungsflächen in Freiham und der ehemaligen Bayernkaserne stehen in den kommenden Jahren weitere genossenschaftliche Großprojekte an. Die Projekte wirken sich positiv auf die jeweiligen Baugebiete aus und leisten einen wertvollen Beitrag zum innovativen, qualitätsvollen und energetisch hochwertigen Wohnungsbau in der Stadt.
Wohnprojekte nach Art des Mietshäuser-Syndikats
Die Landeshauptstadt München vergibt seit rund 20 Jahren Wohnbauflächen an gemeinschaftsorientierte Wohnprojekte - jetzt können sich auch genossenschaftsähnliche Wohnprojekte nach Art des Mietshäuser-Syndikats bewerben.
Das Ziel dieser Projekte ist der Kauf oder Neubau von Mietshäusern, die eine dauerhafte kollektive Selbstbestimmung der Bewohnerschaft über ihre Wohnungen garantieren. Insgesamt gibt es derzeit bundesweit über 190 solche Hausprojekte und Projektinitiativen. In München besteht bisher lediglich ein Projekt - das „Ligsalz8“ in einem Bestandsgebäude. Ein Neubauprojekt "Görzer 128" ist in Planung.
Die rechtliche Konstruktion
Die rechtliche Konstruktion eines jeden selbständigen Hausprojekts ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Deren Gesellschafter sind zum einen der „Hausverein“ (e.V.), in dem alle Mietparteien Mitglied sind und der alle örtlichen Angelegenheiten des Mietshauses eigenverantwortlich regelt. Der zweite Gesellschafter ist die bundesweit tätige „Mietshäuser Syndikat GmbH“, die ein Vetorecht beim Hausverkauf, bei Satzungsänderung und der Ergebnisverwendung hat, also bei allen Entscheidungen mit grundsätzlicher Bedeutung. Durch diese gegenseitige Kontrolle ist eine Privatisierung (zur Abschöpfung von Wertsteigerungen) von einzelnen Häusern ausgeschlossen.
Das Wohnen im Rahmen des Mietshäuser-Syndikats funktioniert ähnlich einer Kleingenossenschaft: Die Mitglieder haben dauerhaftes Wohnrecht und bezahlbare "Kostenmieten"; sie sind Mieter*innen und gleichzeitig über den Hausverein „Miteigentümer*innen“ / Gesellschafter*innen der GmbH. Durch die Beteiligung der Mietshäuser Syndikat GmbH entsteht darüber hinaus ein bundesweiter Verbund der selbstorganisierten Häuser.
Finanzierung
Die Finanzierung eines Hausprojekts besteht aus mehreren Bausteinen: Neben dem Stammkapital der GmbH (25.000 Euro) sind Nachrangdarlehen, sogenannte Direktkredite, zentraler Bestandteil der Finanzierung. Die Mieter*innen sowie andere Privatanleger*innen (zum Teil Verwandte der künftigen Mieterschaft) stellen diese langfristig, zum Beispiel mit zehnjähriger Kündigungsfrist, und niedrig verzinst als Eigenkapitalersatz zur Verfügung. Muss ein Insolvenzverfahren eröffnet werden, kommen sie erst an die Reihe, wenn alle Forderungen vorrangiger Gläubiger erfüllt sind.
Bei Neubauvorhaben können neben Bankdarlehen gegebenenfalls auch Wohnungsbaufördermittel in Anspruch genommen werden.
Kontakt
Landeshauptstadt München
Referat für Stadtplanung und Bauordnung
Stadtsanierung und Wohnungsbau, PLAN HA III/11
Blumenstraße 31, 80331 München
E-Mail: plan.ha3-11@muenchen.de