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30 Ergebnisse für "Verordnung"

Amtsblatt

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Halten von gefährlichen Tieren

Wer ein gefährliches Tier einer wild lebenden Art im Stadtgebiet halten will, braucht eine Erlaubnis des Kreisverwaltungsreferates.

Handeln und Makeln mit Abfällen

Wer gewerbsmäßig oder im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmen nicht gefährliche Abfälle sammelt, befördert, handelt oder makelt, muss die Tätigkeit vorher anzeigen

Gewerbliche Abfallsammlungen und -beförderungen

Wer gewerbsmäßig gefährliche Abfälle sammeln, befördern, handeln oder makeln möchte, benötigt eine entsprechende Erlaubnis.

Immissionsschutzrechtliche Genehmigung – Änderung

Wenn sich Lage, Aufbau oder Betrieb einer genehmigungspflichtigen Anlage ändern, dann muss dies rechtzeitig gemeldet werden.

Immissionsschutzrechtliche Genehmigung – Antrag

Industrieanlagen, die starke Luftverunreinigungen und Lärmbelastungen verursachen oder gefährliche Stoffe verwenden, brauchen eine Genehmigung.

Weiterbetrieb alter Kamine und Öfen

Wenn Sie einen alten Kamin oder Ofen wieder oder weiter in Betrieb nehmen wollen, dann müssen Sie die Nutzung bei der zuständigen Behörde melden.

Anzeige von Kaminen und Öfen

Wenn Sie einen Kamin oder Ofen in Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung installieren wollen, muss dieser vor der Nutzung über dieses Formular gemeldet werden.

Betreiberwechsel bei Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Wenn sich der Betreiber einer nach § 46 AwSV prüfpflichtigen Anlage ändert, muss dies angezeigt werden.

Wasserrechtliche Eignungsfeststellung

Für bestimmte Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen muss vor Errichtung oder wesentlicher Änderung eine Eignungsfeststellung beantragt werden.