Bürgerservice-Suche
12 Ergebnisse für "Verkaufsstand"
Verkaufsstand, ambulanter Handel für Obst, Blumen, Maroni, gebrannte Nüsse
Wer im Straßenhandel Obst, Gemüse, Südfrüchte, Blumen, Maroni oder gebrannte Nüsse verkaufen will, benötigt dazu eine Sondernutzungserlaubnis für den Standplatz.
Christbaumverkauf
Wer auf öffentlichen Straßen und Plätzen sowie in städtischen Grünanlagen Christbäume verkaufen will, benötigt dazu eine Genehmigung für den Verkaufsplatz.
Verkaufsständer für Tageszeitungen
Wer einen Verkaufsständer für Tageszeitungen oder andere Presseerzeugnisse aufstellen will, benötigt dazu eine Sondernutzungserlaubnis.
Verkaufsstand für selbst hergestelltes Kunsthandwerk
Wer einen Verkaufsstand für selbst gefertigte künstlerische oder kunsthandwerkliche Gegenstände betreiben will, benötigt dazu eine Sondernutzungserlaubnis.
Christkindlmarkt – Genehmigung für Verkaufsstand
Sie möchten gerne mit einem Verkaufsstand auf dem Münchner Christkindlmarkt dabei sein? Hier bekommen Sie alle Informationen zur Anmeldung.
Grabschmuck an Allerheiligen verkaufen
Sie möchten in der Nähe von Friedhöfen an Allerheiligen Blumen oder sonstigen Grabschmuck verkaufen? Dann müssen Sie einen Antrag stellen.
Werbeverkaufsstand in der Altstadt-Fußgängerzone
Wer in der Altstadt-Fußgängerzone in München einen Werbeverkaufsstand betreiben will, benötigt dazu eine Sondernutzungserlaubnis.
Reisegewerbe-Erlaubnis beantragen
Wenn Sie ein Reisegewerbe ausüben möchten, stellen Sie hier Ihren Antrag.
Imbiss eröffnen
Wenn Sie einen mobilen Imbiss eröffnen und an wechselnden Standorten betreiben möchten, brauchen Sie eine Reisegewerbekarte.
Zufahrtskontrollbeleg – Oktoberfest und Oide Wiesn
Wenn Sie eine Zufahrtserlaubnis für das Gelände zum Oktoberfest und die Oide Wiesn benötigen, können Sie eine Einfahrtsberechtigung beantragen.
Zufahrtserlaubnis für den Oktoberfest Sperrring
Wenn Sie innerhalb des Sperrrings wohnen, arbeiten oder Hotelgast sind, benötigen Sie für die Dauer des Oktoberfestes eine Zufahrtserlaubnis für Ihr Fahrzeug.
Erlaubnis für Straßenmusik und Straßenkunst
Straßenkünstler*innen benötigen in der Münchner Fußgängerzone und in anderen Innenstadt-Bereichen für ihre Darbietung eine Genehmigung.