Bürgerservice-Suche

6 Ergebnisse für "Fußgängerbereich"

Stadtterrasse aufstellen

Wer eine Stadtterrasse (Tische und Sitzgelegenheiten) auf öffentlichem Grund aufstellen möchte, benötigt hierfür eine Sondernutzungserlaubnis.

Verkaufsständer für Tageszeitungen

Wer einen Verkaufsständer für Tageszeitungen oder andere Presseerzeugnisse aufstellen will, benötigt dazu eine Sondernutzungserlaubnis.

Verkaufsstand, ambulanter Handel für Obst, Blumen, Maroni, gebrannte Nüsse

Wer im Straßenhandel Obst, Gemüse, Südfrüchte, Blumen, Maroni oder gebrannte Nüsse verkaufen will, benötigt dazu eine Sondernutzungserlaubnis für den Standplatz.

Zufahrtserlaubnis – Fußgängerzonen

Wenn Sie außerhalb der erlaubten Zeiten oder mit einem Fahrzeug über 7,5 Tonnen in eine Fußgängerzone einfahren wollen, brauchen Sie eine Erlaubnis.

Warenverkauf zugunsten wohltätiger Zwecke anmelden

Wer vorübergehend auf öffentlichem Grund Waren für einen gemeinnützigen Zweck verkaufen will, benötigt hierfür eine Sondernutzungserlaubnis.

Betteln

Betteln ist außerhalb der Fußgängerzone erlaubt. Wer in der Altstadt-Fußgängerzone oder auf dem Oktoberfestgelände bettelt, dem droht ein Bußgeld.