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12 Ergebnisse für "Veranstaltungsbüro"
Anzeige einer Versammlung
Wer eine öffentliche Versammlung (Kundgebung, Demonstration) unter freiem Himmel veranstalten will, muss dies anmelden.
Informationsstand beantragen
Für Informationsstände mit religiösem, weltanschaulichem, historischem oder politischem Inhalt auf öffentlichem Grund brauchen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.
Messe, Markt, Ausstellung – Städtischer Grund oder Grünanlagen
Wer auf städtischem Privatgrund oder in einer Grünanlage mit Marktprivilegien eine Messe, Ausstellung oder einen Markt veranstalten will, benötigt eine Festsetzung.
Zufahrtskontrollbeleg – Oktoberfest und Oide Wiesn
Wenn Sie eine Zufahrtserlaubnis für das Gelände zum Oktoberfest und die Oide Wiesn benötigen, können Sie eine Einfahrtsberechtigung beantragen.
Veranstaltungserlaubnis – Öffentliche Straßen und Plätze
Wer eine öffentliche Veranstaltung im Freien auf öffentlichen Straßen und Plätzen organisieren will, benötigt dazu eine Erlaubnis.
Straßenumfragen für Marktforschung oder Verbraucherbefragungen
Wer auf öffentlichem Grund eine kommerzielle Befragung der gewerblichen Marktforschung durchführen will, benötigt eine Sondernutzungserlaubnis.
Laternen, Teelichter und Luftballons steigen lassen
Bis zu 500 Luftballons dürfen Sie ohne Genehmigung steigen lassen. In ganz Bayern ist es verboten Laternen oder Teelichter steigen zu lassen.
Vorübergehende Gaststättenerlaubnis beantragen
Für einen vorübergehenden Ausschank von Alkohol aus besonderem Anlass (Jubiläumsfeier, Weihnachtsmarkt, Vereinsfest) wird eine vorübergehende Erlaubnis benötigt.
Messe, Markt, Ausstellung – Öffentlicher Straßengrund
Wer auf öffentlichem Verkehrsgrund eine Messe, eine Ausstellung oder einen Markt veranstalten und dafür Marktprivilegien beanspruchen will, braucht eine Festsetzung.
Veranstaltungsanmeldung – Geschlossene Räume
Wer eine öffentliche Vergnügungsveranstaltung (Tanz-, Musik- oder Sportveranstaltung) in geschlossenen Räumen organisieren will, muss dies anmelden.
Veranstaltungsanmeldung – Privatgrund und städtischen Grünanlagen
Eine Veranstaltung im Freien auf Privatgrund muss angemeldet werden. Eine Veranstaltung auf einer städtischen Grünanlage benötigt eine Ausnahmegenehmigung.
Messe, Markt, Ausstellung – Geschlossene Räume
Wer in geschlossenen Räumen mit Marktprivilegien eine Messe, eine Ausstellung oder einen Markt veranstalten will, benötigt eine Festsetzung.