Bürgerservice-Suche
24 Ergebnisse für "Heirat"
Namensänderung nach Heirat oder Scheidung
Sie haben geheiratet und möchten einen gemeinsamen Familiennamen bestimmen oder diesen nach Auflösung der Ehe wieder ablegen?
Anmeldung einer Eheschließung mit Auslandsbezug
Wenn Sie heiraten wollen, müssen Sie das vorher beim zuständigen Standesamt anmelden. Wenn bei Ihnen ein Auslandsbezug besteht, muss das berücksichtigt werden.
Erstauskunft zur Eheschließung mit Auslandsbezug
Wenn einer der künftigen Eheleute einen Auslandsbezug hat und in Deutschland oder im Ausland heiraten will, sind individuell unterschiedliche Dokumente erforderlich.
Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe
Haben deutsche Staatsangehörige im Ausland eine Ehe oder Lebenspartnerschaft geschlossen, können Sie diese Ehe/ Lebenspartnerschaft im Inland nachbeurkunden lassen.
Anmeldung einer Eheschließung ohne Auslandsbezug
Vor der Eheschließung müssen die Verlobten ihre Eheschließung beim zuständigen Standesamt anmelden.
Umwandlung eingetragene Lebenspartnerschaft in Ehe
Wenn Sie in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, können Sie diese in eine Ehe umwandeln lassen.
Eheurkunde
Wenn Sie in München geheiratet haben, können bei uns eine Eheurkunde online bestellen. Die Urkunde wird per Post zugesandt, auch ins Ausland.
Lebenspartnerschaftsurkunde
Wenn Sie Ihre Lebenspartnerschaft in München begründet haben, können Sie bei uns eine Lebenspartnerschaftsurkunde bestellen.
Niederlassungserlaubnis für Familienangehörige von Deutschen
Familienangehörige von Deutschen können unter bestimmten Voraussetzungen nach drei Jahren Aufenthalt eine Niederlassungserlaubnis beantragen.
Ehefähigkeitszeugnis
Sie wollen im Ausland heiraten? Dann brauchen Sie in vielen Staaten ein Ehefähigkeitszeugnis.
Standesamtsurkunden aus dem Stadtarchiv
Beim Stadtarchiv können Sie historische Einträge zu Geburten, Heiraten und Sterbefällen bestellen, die nicht mehr bei den Standesämtern aufbewahrt werden.
Rechtsberatung in Vaterschafts- und Unterhaltsfragen
Wir beraten zu Unterhaltsansprüchen minderjähriger Kinder und junger Erwachsener bis zum 21. Geburtstag sowie zu Betreuungsunterhalt.
Beurkundung einer Sorgeerklärung
Sie sind Eltern eines Kindes und nicht miteinander verheiratet? Durch eine Sorgeerklärung können Sie das gemeinsame Sorgerecht erlangen.
Auskunft über Alleinsorge aus dem Sorgeregister
Eine Mutter, die mit dem Vater des Kindes nicht verheiratet ist oder war, kann aus dem Sorgeregister eine schriftliche Auskunft über die Alleinsorge erhalten.
Beglaubigung für Rentenzwecke
Für den Nachweis von Zeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung ist es notwendig, dass dem Träger Originale oder amtlich beglaubigte Unterlagen vorgelegt werden.
Vormundschaft und Pflegschaft bei Minderjährigen
Ausübung der vollen oder teilweisen elterlichen Sorge und gesetzlichen Vertretung für ein Kind durch das Jugendamt anstelle der Eltern.
Adoption
Wir beantworten Ihnen Fragen zur Adoption und begleiten Adoptivfamilien sowie abgebende Eltern.
Erlöschen des Aufenthaltstitels, § 51 AufenthG
Für längere Auslandsaufenthalte brauchen Sie eine Bescheinigung. Die Bescheinigung ist notwendig, da sonst Ihr Aufenthaltstitel seine Gültigkeit verlieren kann.
Meldebescheinigung
Wenn Sie in München gemeldet sind oder waren, können Sie bei uns eine schriftliche oder elektronische Meldebescheinigungen beantragen.
Daueraufenthaltsbescheinigung – EU- und EWR-Bürger*innen
Wenn Sie sich als EU/ EWR-Bürger*in seit 5 Jahren freizügigkeitsberechtigt hier aufhalten, können Sie eine Bescheinigung über Ihr Daueraufenthaltsrecht beantragen.
Beurkundung von Unterhaltsansprüchen
Lebt Ihr Kind nicht mit beiden Elternteilen in einem Haushalt? Dann hat es gegenüber dem haushaltsfernen Elternteil Anspruch auf „Barunterhalt“.
BAföG – Aufstiegsfortbildung in Vollzeit (AFBG)
Wer eine berufliche Weiterbildung in Vollzeit macht und die Voraussetzungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFGB) erfüllt, erhält Aufstiegs-BAföG.