Bürgerservice-Suche
15 Ergebnisse für "Grundwasser"
Grundwasserauskünfte
Hier finden Sie die Ansprechpersonen, wenn Sie offizielle Auskünfte über das Münchner Grundwasser sowie geologische und hydrogeologische Daten benötigen.
Wasserrechtliche Erlaubnis – Bauvorhaben im Grundwasser
Wenn Sie bei einem Bauvorhaben in das Grundwasser eingreifen, ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich.
Wasserrechtliche Erlaubnis – Wärmepumpe/ Kühlanlage bis 50kW
Wer eine Grundwasserwärmepumpe oder Kühlanlage betreibt und damit Grundwasser über einen Brunnen fördert oder versickert, benötigt eine wasserrechtlichen Erlaubnis.
Wasserrechtliche Erlaubnis – Wärmepumpe/ Kühlanlage ab 50kW
Wer eine Grundwasserwärmepumpe oder Kühlanlage betreibt und damit Grundwasser über einen Brunnen fördert oder versickert, benötigt eine wasserrechtlichen Erlaubnis.
Bohrungen und Arbeiten im Grundwasser
Arbeiten, die so tief in den Boden eindringen, dass man auf Grundwasser treffen könnte, sind spätestens einen Monat vor dem geplantem Arbeitsbeginn zu melden.
Auskunft zum Höchstgrundwasserstand
Zur Planung und Beurteilung künftiger Hoch- und Tiefbaumaßnahmen ermittelt der GeodatenService München den vermutlichen Höchstgrundwasserstand (HW 1940).
Bohranzeige Brunnen – Wärmepumpe/ Kühlanlage bis 50kW
Bohrungen zur Errichtung von Förder- und Schluckbrunnen für Grundwasserwärmepumpen oder Kühlanlagen sind rechtzeitig vor Beginn der Bohrarbeiten anzuzeigen.
Bohranzeige Brunnen – Wärmepumpe/ Kühlanlage ab 50kW
Bohrungen zur Errichtung von Förder- und Schluckbrunnen für Grundwasserwärmepumpen oder Kühlanlagen sind rechtzeitig vor Beginn der Bohrarbeiten anzuzeigen.
Wasserrechtliche Erlaubnis – Erdwärmesonde/ Erdwärmekollektor
Für den Bau einer Erdwärmeanlage (Sonde, Kollektor, Körbe oder ähnliches) mit Grundwasserberührung ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich.
Förderprogramm Begrünung
Eigentümer*innen, die ihren Vorgarten, Innenhof, ihr Dach oder ihre Fassade begrünen oder eine Fläche entsiegeln, gewährt die Stadt einen finanziellen Zuschuss.
Wasserrechtliche Erlaubnis - Regenwasserversickerung in Wasserschutzgebieten
Für die Versickerung von Regenwasser in den Boden in einem Wasserschutzgebiet ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich.
Anzeige für einen Gartenbrunnen
Wenn Sie einen Brunnen errichten möchten, um mit Grundwasser Ihren privaten Garten zu bewässern, müssen Sie dies mindestens einen Monat vorher anzeigen.
Anzeige zum Umgang und Lagerung wassergefährdender Stoffe
Die Inbetriebnahme oder wesentliche Änderung von Anlagen, die wassergefährdende Stoffe verwenden oder lagern, muss mindestens sechs Wochen vorher angezeigt werden.
Erlaubnis Niederschlagswasserversickerung
Wenn Sie Niederschlagswasser gezielt versickern möchten, muss unter bestimmten Voraussetzungen eine wasserrechtliche Erlaubnis eingeholt werden.