Dienstleistungsfinder
26 Ergebnisse für "Grundstück"
Drehgenehmigung – Nicht-öffentliche, städtische Grundstücke
Wenn Sie auf nicht-öffentlichen, städtischen Grundstücken und in Gebäuden des Kommunalreferats drehen wollen, brauchen Sie eine Drehgenehmigung.
Auskunft aus dem Flächennutzungsplan
Wenn Sie Auskünfte über Grundstücke im Flächennutzungsplan der Landeshauptstadt München erhalten oder den Plan erwerben möchten, dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf.
Auskunft über Bodenrichtwerte
Bodenrichtwerte beziehen sich auf einen Quadratmeter unbebauter Grundstücksfläche. Sie werden aus Grundstücks-Verkäufen abgeleitet und lagespezifisch angegeben.
Spartenauskunft Kanalbestand
Für Informationen über die Lage des öffentlichen städtischen Kanals und seiner Bauwerke im öffentlichen und privaten Grund wenden Sie sich an die Spartenauskunft.
Nachbarunterschriften für Bauantrag
Zustimmung zu Bauvorhaben, bei denen die Stadt Grundstücksnachbar ist.
Fischereiaufseher - Bestätigung von Fischeraufsehern
Wir können auf Antrag von Fischereiberechtigten, Fischereipächtern oder Fischereigenossenschaften einen Fischereiaufseher bestätigen.
Bodenmarkierungen vor Einfahrten
Die Zulässigkeit der Aufbringung einer Bodenmarkierung vor Einfahrten zu privaten Grundstücken bedarf einer Prüfung und Genehmigung des Mobilitätsreferates.
Siegelung einer Feuerwehrzufahrt
Feuerwehrzufahrten müssen bei bestehenden Gebäuden und bei Neubauvorhaben gekennzeichnet werden.
Laubbeseitigung auf öffentlichen Verkehrsflächen
Eigentümer*innen von Grundstücken, die außerhalb des Mittleren Rings und des Kernbereichs von Pasing liegen, müssen sich selbst um die Laubbeseitigung kümmern.
Wildtiere und Jagd in der Stadt
Zahlreiche Wildtierarten leben in der Stadt. Da sich Menschen und Wildtiere den Lebensraum teilen müssen, kann es zu Problemen kommen.
Meldung von Ambrosiabefall
Wer die auf Menschen allergen wirkende Ambrosia in München sichtet, kann dies der Stadt melden.
Winterdienst und Schneeräumung
Innerhalb des Mittleren Ringes und im Kern von Pasing räumt und streut der städtische Winterdienst. Andernorts haben die Grundstückseigentümer*innen Räumpflicht.
Meldung von Ratten
Ratten übertragen Infektionskrankheiten und werden als „Gesundheitsschädlinge“ im Sinne des Infektionsschutzrechts bekämpft. Wir nehmen Meldungen dazu entgegen.
Auskünfte über Altlasten
Als Eigentümer*in eines Grundstücks können Sie anfragen, ob dieses im Altlastenkataster verzeichnet ist und ob Informationen über Kontaminationen vorliegen.
Imbiss eröffnen
Wenn Sie einen mobilen Imbiss eröffnen und an wechselnden Standorten betreiben möchten, brauchen Sie eine Reisegewerbekarte.
Anzeige von abfallrechtlichen Missständen
Wenn Sie bemerken, dass Abfälle (auch Schrott-Kfz) unzulässig behandelt, gelagert oder abgelagert werden, dann melden Sie dies bitte der Umweltbehörde.
Restmülltonne anmelden oder ummelden
Restmülltonnen, in die nicht verwertbare Abfälle gehören, kann nur der Hauseigentümer oder die zuständige Hausverwaltung an- oder ummelden.
Ungeziefer in Lebensmittelbetrieb
Wenn Sie in Ihrem Lebensmittelbetrieb einen Schädlingsbefall bemerken, dann finden Sie hier die richtigen Ansprechpartner.
Beratung zu Nachbarunterschrift für Bauantrag
Eigentümer*innenn benachbarter Grundstücke müssen in einem Genehmigungsverfahren beteiligt werden.
Beratung zum Ökologischen Kriterienkatalog
Wenn Sie auf einem städtischen Grundstück bauen wollen, müssen Sie den ökologischen Kriterienkatalog der Landeshauptstadt München einhalten. Wir beraten Sie dazu.