Wohnheimunterbringung auswärtiger Berufsschüler*innen – Kostenübernahme

Wenn Sie als auswärtiger Berufsschüler*in am Blockunterricht teilnehmen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Wohnheimkosten beantragen.

Beschreibung

Wenn Sie für den Blockunterricht nach München kommen und nicht täglich nach Hause fahren können, können Sie die Übernahme der Kosten für eine Wohnheimunterbringung beantragen.

Den Antrag stellen Sie bei der Berufsschule, die Sie besuchen. Die Schule prüft, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.

Für jedes Schuljahr müssen Sie einen neuen Antrag stellen. Die Genehmigung legen Sie bei der Anmeldung im Wohnheim vor.

Voraussetzungen

Sie können die Kostenübernahme beantragen, wenn

  • Sie in Bayern eine Berufsausbildung machen oder ein verpflichtendes Berufsgrundschuljahr besuchen. Für Umschüler*innen gilt die Regelung nicht.
  • Sie die für Sie zuständige Berufsschule besuchen. Das kann auch eine Schule sein, die Sie aufgrund eines genehmigten oder angeordneten Gastschulverhältnisses besuchen.
  • Ihnen eine tägliche Rückkehr an Ihren Wohnort nicht zugemutet werden kann.

Eine tägliche Rückkehr gilt in der Regel als nicht zumutbar, wenn Sie mit öffentlichen Verkehrsmitteln

  • täglich mehr als zwölf Stunden von Ihrem Wohnort abwesend wären oder
  • für Hin- und Rückfahrt insgesamt mehr als drei Stunden benötigen.

Benötigte Unterlagen

Vollständig ausgefüllter und unterschriebener "Antrag auf Wohnheimunterbringung"

Reichen Sie den Antrag bei Ihrer Berufsschule ein. Für jedes Schuljahr müssen Sie einen neuen Antrag stellen.

Kontakt

Referat für Bildung und Sport
Geschäftsbereich - Berufliche Schulen
Landeshauptstadt München

Post

Landeshauptstadt München
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Bayerstraße 28
80335 München

Adresse

Bayerstraße 28
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