Beurkundung der Mutterschaftsanerkennung

Haben ein oder beide Elternteile nicht (nur) die deutsche Staatsangehörigkeit, kann die urkundliche Anerkennung der Mutterschaft erforderlich sein.

Beschreibung

Urkundliche Feststellung der Abstammung nach ausländischem Recht.

Haben ein oder beide Elternteile nicht (nur) die deutsche Staatsangehörigkeit, kann die urkundliche Anerkennung der Mutterschaft erforderlich sein, z.B. bei italienischen Staatsangehörigen. Zur Beurkundung ist die persönliche Anwesenheit der Erklärenden erforderlich.

Die Zuständigkeit der Sachbearbeitung richtet sich nach dem Familiennamen des Kindes bzw. der werdenden Mutter.

Benötigte Unterlagen

  • gültiges Ausweisdokument der (werdenden) Mutter
  • Geburtsurkunde des Kindes oder Bestätigung über die Geburt des Kindes, falls diese noch nicht beurkundet ist oder Auszug aus dem Mutterpass, falls das Kind noch nicht geboren ist
  • Telefonnummer, unter der die Mutter zur Terminvereinbarung erreicht werden kann

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

Sobald alle Unterlagen eingegangen sind, setzen wir uns zur Terminvereinbarung telefonisch mit Ihnen in Verbindung.
Auf Grund der aktuellen Entwicklung müssen Sie ggf. mit längeren Wartezeiten auf einen Beurkundungstermin rechnen.

Landeshauptstadt München

Sozialreferat
Urkundsangelegenheiten

Post

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Werner-Schlierf-Straße 9
81539 München

Fax: +49 89 233-67532

Adresse

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Wenn uns alle zur Beurkundung nötigen Angaben oder Unterlagen vorliegen, rufen wir Sie an und machen einen gemeinsamen Termin mit Ihnen aus. Bitte nutzen sie dafür unser Kontaktformular.

Barrierefreiheit

  • Vorhanden:Stufenloser Zugang
  • Nicht vorhanden:Behindertenparkplätze

Aufzug vorhanden

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