Tierhaltung anzeigen
Bestimmte Tierhaltungen wie von Rindern, Schweinen oder Hühnern müssen beim Veterinäramt angezeigt werden.
Beschreibung
Folgenden Tierhaltungen müssen beim zuständigen Veterinäramt angezeigt werden (siehe § 26 Absatz 1 Viehverkehrsverordnung):
- Rinder
- Schweine
- Schafe
- Ziegen
- Einhufer
- Hühner
- Enten
- Gänse
- Fasane
- Perlhühner
- Rebhühner
- Tauben
- Truthühner
- Wachteln
- Laufvögel
Die Anzeige der Tierhaltung hat vor Beginn der Tätigkeit (des geplanten Erwerbs) zu erfolgen.
Die Haltung von Bienen unterliegt ebenfalls der Anzeigepflicht bei der zuständigen Behörde (siehe § 1a Bienenseuchen-Verordnung).
Für die Zuteilung der Betriebsnummer ist für das Stadtgebiet München das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ebersberg-Erding zuständig. Die Betriebsnummern werden auf Antrag zugeteilt.
Benötigte Unterlagen
Vollständig ausgefülltes Anzeige-Formular mit diesen Angaben:
- Name
- Anschrift und Kontakt
- Anzahl der voraussichtlich gehaltenen Tiere und Arten
- Standort der Tierhaltung
- Betriebsnummer
Kontakt
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung III
Gewerbeangelegenheiten und Verbraucherschutz
Veterinärwesen
Städtisches Veterinäramt
Landeshauptstadt München
Internet
Telefon
Post
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung III
Gewerbeangelegenheiten und Verbraucherschutz
Veterinärwesen
Städtisches Veterinäramt
Ruppertstraße 19
80466 München
Fax: +49 89 233-12739733
Adresse
Implerstraße 11
81371 München