Gewerbliche Abfallsammlungen und -beförderungen
Wer gewerbsmäßig gefährliche Abfälle sammeln oder befördern möchte, benötigt hierzu eine abfallrechtliche Beförderungserlaubnis.
Beschreibung
Wer gewerbsmäßig gefährliche Abfälle sammeln oder befördern möchte, benötigt eine abfallrechtliche Beförderungserlaubnis. Rechtsgrundlage hierfür sind der § 54 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und die Abfallanzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV).
Die Behörde überprüft die Zuverlässigkeit und die Fachkundigkeit der Antragstellenden beziehungsweise des Anzeigenden und der für die Leitung und Beaufsichtigung verantwortlichen Personen.
Hinweis: Gewerbsmäßige Sammler und Beförderer sind laut § 55 Abs. 1 KrWG verpflichtet in Ausübung der Tätigkeiten auf öffentlichen Straßen sogenannte "A-Schilder" an den Fahrzeugen anzubringen. Diese müssen die Anforderungen des § 10 Abfallverbringungsgesetzes (AbfVerbrG) erfüllen.
Vor Erstellung der Antragsunterlagen empfehlen wir dringend ein telefonisches oder persönliches Beratungsgespräch.
Benötigte Unterlagen
Aufgrund einer neuen Rechtsgrundlage werden die Antragsformulare derzeit überarbeitet. Antragssteller*innen können sich telefonisch oder schriftlich an das Referat für Klima- und Umweltschutz wenden.
Rechtliche Grundlagen
§ 53 bzw. § 54 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) in Verbindung mit der Abfallanzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV).
Referat für Klima- und Umweltschutz
Team Sondermüllüberwachung, Gewerbeabfallverordnung
Internet
Telefon
Post
Landeshauptstadt München
Referat für Klima- und Umweltschutz
Team Sondermüllüberwachung, Gewerbeabfallverordnung
Bayerstraße 28a
80335 München
Fax: +49 89 233-747690
Adresse
Bayerstraße 28a
80335 München
Nach tel. Vereinbarung