Gewerbliche Abfallsammlungen und -beförderungen

Wer gewerbsmäßig gefährliche Abfälle sammeln oder befördern möchte, benötigt hierzu eine abfallrechtliche Beförderungserlaubnis.

Beschreibung

Wer gewerbsmäßig gefährliche Abfälle sammeln oder befördern möchte, benötigt eine abfallrechtliche Beförderungserlaubnis. Rechtsgrundlage hierfür sind der § 54 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und die Abfallanzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV).

Die Behörde überprüft die Zuverlässigkeit und die Fachkundigkeit der Antragstellenden beziehungsweise des Anzeigenden und der für die Leitung und Beaufsichtigung verantwortlichen Personen.

Hinweis: Gewerbsmäßige Sammler und Beförderer sind laut § 55 Abs. 1 KrWG verpflichtet in Ausübung der Tätigkeiten auf öffentlichen Straßen sogenannte "A-Schilder" an den Fahrzeugen anzubringen. Diese müssen die Anforderungen des § 10 Abfallverbringungsgesetzes (AbfVerbrG) erfüllen.

Vor Erstellung der Antragsunterlagen empfehlen wir dringend ein telefonisches oder persönliches Beratungsgespräch.

Benötigte Unterlagen

Aufgrund einer neuen Rechtsgrundlage werden die Antragsformulare derzeit überarbeitet. Antragssteller*innen können sich telefonisch oder schriftlich an das Referat für Klima- und Umweltschutz wenden.

Dauer und Kosten

Gebührenrahmen

50 bis 5.000 Euro, je nach Umfang der beantragten Genehmigung.

Zahlungsarten

Rechtliche Grundlagen

Landeshauptstadt München

Referat für Klima- und Umweltschutz
Team Sondermüllüberwachung, Gewerbeabfallverordnung

Post

Landeshauptstadt München
Referat für Klima- und Umweltschutz
Team Sondermüllüberwachung, Gewerbeabfallverordnung

Bayerstraße 28a
80335 München

Fax: +49 89 233-747690

Adresse

Bayerstraße 28a
80335 München

Nach tel. Vereinbarung

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