Spielgeräteverleih
Privatpersonen, Schulen, Kindergärten, Vereine, gemeinnützige Institutionen und Firmen können beim Referat für Bildung und Sport Spielgeräte und Spielzeug ausleihen.
Beschreibung
Reservierung
Sie können die Spielgeräte über unseren Online-Service buchen. Bitte beachten Sie hierzu die Datenschutzbestimmungen für das Onlineformular. Falls Sie nicht möchten, dass personenbezogene Daten online erhoben werden, können Sie auch das Bestellformular (unter „Formulare & Links“) ausfüllen und uns per Post oder E-Mail zusenden.
Nach Bearbeitung Ihrer Bestellung teilen wir Ihnen spätestens innerhalb von drei Wochen mit, ob das gewünschte Spielzeug noch frei ist. Sie erhalten eine Reservierungsbestätigung mit Angabe der genauen Abholzeiten und Rückgabezeiten.
Sie können Sets von Kleinspielgeräten bis hin zu komplett bestückten Spielgeräteanhängern, Hüpfburgen und Boulderturm bei uns ausleihen.
Abholung und Rückgabe
Bitte vereinbaren Sie hierfür einen Termin direkt beim FreizeitSport-Team unter den unten angegebenen Kontaktdaten. Die Spielgeräte müssen in der Sachsenstraße 2 abgeholt und zurückgebracht werden. Das Beladen und Entladen müssen Sie selbst übernehmen. Für die Abholung und Rückgabe der kleinen und mittleren Hüpfburg, der Tragerlrutsche, der Torwand und der Streetballanlage sind unbedingt zwei Personen nötig.
Falls die Spielgeräte ohne vorherige Benachrichtigung von Ihnen nicht abgeholt oder nicht termingerecht zurückgebracht werden, behalten wir uns vor, Ihnen eine Ausfallentschädigung beziehungsweise Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15 Prozent der Mietgebühr – mindestens jedoch zehn Euro – in Rechnung zu stellen.
Sie erhalten das reservierte Spielzeug und den Spielanhänger in einem gebrauchs- und verkehrssicheren Zustand. Nach der Übergabe der Spielgeräte von uns müssen Sie die Geräte in jedem Fall selbst auf ihre Verkehrssicherheit überprüfen. Soweit aus Ihrer Sicht hier Zweifel hinsichtlich der Funktionsfähigkeit und Funktionssicherheit bestehen, darf das Spielgerät oder der Anhänger bis zu einer Klärung der Angelegenheit nicht benutzt werden. Sie müssen dies gegenüber dem FreizeitSport unverzüglich anzeigen. Das gilt auch, wenn sich während der Benutzung Anhaltspunkte dafür ergeben, dass das Spielgerät nicht funktionssicher beziehungsweise verkehrssicher ist.
Stornierung und Ersatztermin
Falls Ihre Veranstaltung ausfällt, können Sie vor dem vereinbarten Abholtermin die Reservierung ohne Gebühren stornieren. Bereits abgeholte Spielgeräte werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Sollte Ihre Veranstaltung ausfallen oder verschoben werden, wenden Sie sich so früh wie möglich an uns. Gegebenenfalls können wir mit Ihnen einen Ersatztermin vereinbaren.
Voraussetzungen
Um ein Spielgerät oder Spielzeug auszuleihen, muss ein Geschäftspartner angegeben werden. Dafür müssen Sie den Rechtsträger und eine Vereinsregisternummer, Handelsregisternummer oder bei Privatpersonen das Geburtsdatum angeben.
Benötigte Unterlagen
Personalausweis
Rechtliche Grundlagen
Als Benutzer*in der Spielgeräte haften Sie nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die Ihnen oder der Stadt durch die Benutzung entstehen. Die Aufsichtspflicht bei Verwendung der Spielgeräte obliegt allein den Mieter*innen.
Spielgeräte ausleihen
Internet
Telefon
Post
Fax: 089 4448828722
Adresse
Sachsenstraße 2
81543 München
Abholung nach vorheriger Terminvereinbarung