Ausstattung und Programm

Spielgeräte, Essensverkauf, Tombola, Veranstaltungstechnik und Feuerwerk: So können Sie Ihre Gäste begeistern.

Programmpunkte für Ihre Veranstaltung

  • Tombola anmelden

    Wer öffentlich eine Tombola veranstalten will, benötigt dafür eine Genehmigung. Bei einer Tombola werden Gewinnchancen auf Preise gegen Entgelt (Los) verkauft.

  • Warenverkauf zugunsten wohltätiger Zwecke anmelden

    Wer vorübergehend auf öffentlichem Grund Waren für einen gemeinnützigen Zweck verkaufen will, benötigt hierfür eine Sondernutzungserlaubnis.

  • Spielgeräteverleih

    Privatpersonen, Schulen, Kindergärten, Vereine, gemeinnützige Institutionen und Firmen können beim Referat für Bildung und Sport Spielgeräte und Spielzeug ausleihen.

  • Feuerwerk (Pyrotechnik) anmelden

    Wer aus besonderem Anlass (zum Beispiel Geburtstag, Jubiläum) ein privates Feuerwerk kaufen und abbrennen will, braucht dazu eine Erlaubnis.

  • Laternen, Teelichter und Luftballons steigen lassen

    Bis zu 500 Luftballons dürfen Sie ohne Genehmigung steigen lassen. In ganz Bayern ist es verboten Laternen oder Teelichter steigen zu lassen.

Veranstaltungstechnik für Kultur

Für nicht-kommerzielle Veranstaltungen mit dem Schwerpunkt Kunst und Kultur können Sie Veranstaltungstechnik zu günstigen Konditionen mieten.

Technik mieten

Kontakt

  • Behördennummer 115

    Der Zentrale Telefonservice der Landeshauptstadt München beantwortet gerne Ihre Fragen.

    115

    Erreichbar