Notfall-Hilfe bei fehlendem Aufenthaltstitel

Sie haben keinen ausreichend gültigen Aufenthaltstitel, benötigen aber wegen eines Notfalls dringend Hilfe?

Beschreibung

Information

Wichtiger Hinweis

Achtung: Ein Arbeitgeberwechsel oder die Aufnahme einer Beschäftigung sind kein Notfall. Nutzen Sie hierfür unser Online-Formular.

Kontakt

Servicestelle für Zuwanderung und Einbürgerung

Telefon

Post

Servicestelle für Zuwanderung und Einbürgerung

Ruppertstraße 19
80466 München

Fax: +49 89 233-27501

Adresse

Ruppertstraße 19
80337 München

Lagehinweis: Eingang A

Ähnliche Leistungen

Aufenthaltserlaubnis – Werkvertragsarbeitnehmende

Sie sind Ausländer*in und werden von Ihrem Unternehmen als Werkvertragsarbeitnehmer*in nach Deutschland entsandt? Die entsprechenden Informationen finden Sie hier.

Aufenthaltserlaubnis – Fachkräfte mit akademischer Ausbildung

Wenn Sie ein Studium außerhalb Deutschlands absolviert haben, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis für eine qualifizierte Beschäftigung beantragen.

Aufenthaltserlaubnis – Qualifizierung als Ärzt*in

Wenn Sie eine ausländische Qualifikation als Ärzt*in haben und eine Approbation oder Berufserlaubnis erwerben wollen, benötigen Sie einen Aufenthaltstitel.

Aufenthaltserlaubnis – Arbeitsplatzsuche

Die Arbeitsplatzsuche ist für Personen, die sich bereits in Deutschland aufhalten.

Beschleunigtes Fachkräfteverfahren

Sie wollen eine Fachkraft einstellen oder ausbilden, die aus einem Land außerhalb der EU kommt? Dann können Sie ein beschleunigtes Verfahren durchführen.

Beratung zur Einreise ausländischer Fachkräfte

Wenn Ihr Unternehmen ausländische Fachkräfte beschäftigen möchte, beraten wir Sie zu den Einreisemöglichkeiten sowie dem Anerkennungsverfahren.

Aufenthaltserlaubnis – Blaue Karte EU

Die Blaue Karte EU ist ein Aufenthaltstitel für Fachkräfte aus dem Ausland zur akademischen Beschäftigung.

Aufenthaltserlaubnis – Qualifizierte Geduldete

Sie haben eine Duldung und möchten einer Ihrer beruflichen Qualifikation entsprechenden Beschäftigung nachgehen? Dann benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis.

Aufenthaltserlaubnis – Doktoranden

Wenn Sie aus einem Drittstaat kommen und ein Promotionsstudium in München absolvieren möchten, brauchen Sie eine Aufenthaltserlaubnis.

Aufenthaltserlaubnis – Chancenkarte

Die Chancenkarte ist für ausländische Personen, die in Deutschland eine Arbeit oder Maßnahmen zur Anerkennung einer Berufsqualifikation suchen.