Bohrungen und Arbeiten im Grundwasser

Arbeiten, die so tief in den Boden eindringen, dass man auf Grundwasser treffen könnte, sind spätestens einen Monat vor dem geplantem Arbeitsbeginn zu melden.

Beschreibung

Bohrungen, die nur die quartären Kiese erschließen und nicht im Wasserschutzgebiet liegen, dürfen einen Monat nach Eingang der Anzeige mit vollständigen Unterlagen begonnen werden, sofern die Arbeiten innerhalb dieser Frist nicht untersagt wurden.​

Maßgeblich für die Anzeigepflicht ist der Grundwasserhöchststand.

Wird unbeabsichtigt Grundwasser erschlossen, ist dies dem Referat für Klima- und Umweltschutz (Sachgebiet Wasserrecht) unverzüglich anzuzeigen.

Zu den lediglich anzeigepflichtigen Bohrungen, die nur die quartären Kiese erschließen und nicht im Wasserschutzgebiet liegen, gehören beispielsweise:

  • nicht ausgebaute Bohrungen wie Erkundungsbohrungen und Baugrundsondierungen
  • Grundwassermessstellen
  • Brunnen für die thermische Nutzung des Grundwassers mittels einer Wärmepumpe oder Kühlanlage
  • Errichtung einer Erdwärmesonde​
  • Errichtung eines Brunnens zur Gartenbewässerung

Bohrungen durch Grundwasser schützende Schichten (Ton, Sand, Schluff), durch mehrere Grundwasserstockwerke oder in unter Druck stehendes Wasser benötigen eine wasserrechtliche Erlaubnis (siehe Link zu "Wasserrechtlich genehmigungspflichtige Bohrungen" unter "Dokumente und Links")

Benötigte Unterlagen

Die Unterlagen sind bevorzugt digital einzureichen.

  • Ausgefülltes Anzeigeformular
  • Übersichtslageplan M 1:25.000 mit Markierung des Standortes
  • Detaillageplan M 1:5.000 oder M 1:1.000 mit Eintragung des Vorhabens
  • Erwartetes Schichtenprofil des Untergrunds (bei Grundwassermessstellen mit schematischem Ausbauplan)

Dauer und Kosten

Bearbeitungszeit

Maximal ein Monat

Rechtliche Grundlagen

§ 49 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
Artikel 30 Bayerisches Wassergesetz (BayWG)

Kontakt

Referat für Klima- und Umweltschutz
Sachgebiet Wasserrecht
Landeshauptstadt München

Post

Landeshauptstadt München
Referat für Klima- und Umweltschutz
Sachgebiet Wasserrecht

Bayerstraße 28a
80335 München

Adresse

Bayerstraße 28a
80335 München

Ähnliche Leistungen

Wasserrechtliche Erlaubnis - Genehmigung von Anlagen an Gewässern

Wenn eine Anlage bis 60 Meter an, in, über oder unter einem Gewässer gebaut, geändert oder stillgelegt wird, ist eine wasserrechtliche Genehmigung nötig.

Bohranzeige Brunnen – Wärmepumpe/ Kühlanlage ab 50kW

Bohrungen zur Errichtung von Förder- und Schluckbrunnen für Grundwasserwärmepumpen oder Kühlanlagen sind rechtzeitig vor Beginn der Bohrarbeiten anzuzeigen.

Wasserrechtliche Erlaubnis – Wärmepumpe/ Kühlanlage ab 50kW

Wer eine Grundwasserwärmepumpe oder Kühlanlage betreibt und damit Grundwasser über einen Brunnen fördert oder versickert, benötigt eine wasserrechtlichen Erlaubnis.

Baumschaden (bei Baumaßnahmen) melden

Werden Bäume unerlaubt geschädigt, können Eigentümer*innen oder Verursacher*innen zu einer Baumsanierung oder Ersatzpflanzung verpflichtet werden.

Wasserrechtliche Erlaubnis – Bauen in Überschwemmungsgebieten

Für das Errichten oder Erweitern von baulichen Anlagen in Überschwemmungsgebieten ist eine wasserrechtliche Genehmigung erforderlich.

Beendigung der Ersatzpflanzung

Wenn Sie einen Baum gefällt haben, könnte als Ausgleich eine Ersatzpflanzung gefordert werden. Der Abschluss dieser Nachpflanzung ist zu melden.

Baumfällung – Geschützte Baumarten

In München sind bestimmte Bäume durch die Baumschutzverordnung besonders geschützt. Diese Bäume dürfen nur mit Genehmigung gefällt oder zurückgeschnitten werden.

Beratung zum Ökologischen Kriterienkatalog

Wenn Sie auf einem städtischen Grundstück bauen wollen, müssen Sie den ökologischen Kriterienkatalog der Landeshauptstadt München einhalten. Wir beraten Sie dazu.

Bohranzeige Brunnen – Wärmepumpe/ Kühlanlage bis 50kW

Bohrungen zur Errichtung von Förder- und Schluckbrunnen für Grundwasserwärmepumpen oder Kühlanlagen sind rechtzeitig vor Beginn der Bohrarbeiten anzuzeigen.

Wasserrechtliche Erlaubnis – Bauvorhaben im Grundwasser

Wenn Sie bei einem Bauvorhaben in das Grundwasser eingreifen, ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich.