Abfallerzeugernummer
Wenn bei nachweispflichtigen Abfallerzeugern jährlich mindestens zwei Tonnen gefährliche Abfälle anfallen, benötigen sie eine Abfallerzeugernummer.
Beschreibung
Nachweispflichtige Abfallerzeuger*innen benötigen eine Abfallerzeugernummer, wenn:
- gefährliche Abfälle zur Beseitigung und/ oder Verwertung anfallen und
- die jährliche Gesamtmenge aller gefährlichen Abfälle mindestens zwei Tonnen beträgt.
Die Abfallerzeugernummer ist rechtzeitig vor Beginn der Bauarbeiten oder einer Entsorgung zu beantragen.
Bei Abfall-Anfallstellen außerhalb des Münchner Stadtgebietes wenden Sie sich bitte an das zuständige Landratsamt.
Benötigte Unterlagen
Vollständig ausgefülltes Antragsformular. Dieses ist per E-Mail oder Post an das Referat für Klima- und Umweltschutz der Stadt München zu schicken.
Rechtliche Grundlagen
§ 28 der Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen (Nachweisverordnung - NachwV)
Referat für Klima- und Umweltschutz
Sachgebiet Abfallrecht
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Landeshauptstadt München
Referat für Klima- und Umweltschutz
Sachgebiet Abfallrecht
Bayerstraße 28a
80335 München
Fax: +49 89 233-747690
Adresse
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