Genehmigung für Abfallentsorgungsanlagen
Wer eine Anlage zum Behandeln, Umschlagen oder Lagern von Abfällen errichten oder betreiben möchte, benötigt dafür eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung.
Beschreibung
Mit dieser Genehmigung ist fast alles abgedeckt: Sie ersetzt, mit nur wenigen Ausnahmen, alle anderen erforderlichen behördlichen Erlaubnisse für das Vorhaben. Das nennt sich Konzentrationswirkung.
Wichtige Teilschritte des Verfahrens sind:
- Beratung des Antragstellers über Verfahren und Unterlagen
- Prüfung der Vollständigkeit der Unterlagen
- Zuleitung an die Träger öffentlicher Belange
- öffentliche Auslegung und Erörterung der Einwendungen (teilweise)
- Abgleich der eingehenden Stellungnahmen
- Bescheiderstellung
Vor Erstellung der Antragsunterlagen empfehlen wir dringend eine umfassende Beratung durch die bearbeitende Behörde.
Im Münchner Stadtgebiet ist das das Referat für Klima- und Umweltschutz, den Kontakt finden Sie am Seitenende.
Rechtliche Grundlagen
§§ 4 ff. des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in Verbindung mit der 9. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren).
Referat für Klima- und Umweltschutz
Sachgebiet Abfallrecht
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