Promotion vor Gewerbebetrieben
Wer vor seinem Gewerbebetrieb Gegenstände zu Präsentations- und Werbezwecken aufstellen oder besondere Aktionen durchführen möchte, benötigt eine Erlaubnis.
Beschreibung
An drei Tagen pro Kalenderjahr ist das Aufstellen von beweglichen Einrichtungs- und Dekorationselementen vor Gewerbebetrieben zu Präsentations- und Werbezwecken (temporäre Sondernutzung) zulässig.
Bei Geschäftsneueröffnungen sowie „runden“ Jubiläen ab dem fünfjährigen Bestehen des Betriebes sind an einem Aktionstag folgende Aktionen zulässig: das Verteilen von Flyern und Luftballons, die kostenlose Abgabe von Popcorn, das Aufstellen eines Glücksrades ohne Einsatz, der Aufbau eines Pavillons ohne Seitenwände (maximal 9 Quadratmeter), der Einsatz von Werbepersonal (Promotern) sowie das Verteilen von Werbegeschenken.
Die Fläche für die geplante Aktion darf grundsätzlich nicht breiter als die eigene Ladenfront sein, die an die öffentliche Straßenfläche angrenzt.
Benötigte Unterlagen
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Gewerbeanmeldung
- Maßstabsgerechter Grundrissplan mit einer bemaßten Ansichtszeichnung der geplanten Elemente
Rechtliche Grundlagen
- Sondernutzungsrichtlinien
- Sondernutzungsgebührensatzung