Läden und Geschäfte

Vom gewerblichen Parkausweis bis zur betrieblichen Eigenkontrolle – das müssen Sie für den Einzelhandel und Großhandel wissen

Sondernutzungen vor Geschäften

  • Pflanzgefäß vor einem Geschäft

    Wer Pflanzgefäße vor seinem Geschäft aufstellen will, benötigt dazu unter Voraussetzungen keine Sondernutzungserlaubnis. Alle Informationen dazu finden Sie hier.

  • Promotion vor Gewerbebetrieben

    Wer vor seinem Gewerbebetrieb Gegenstände zu Präsentations- und Werbezwecken aufstellen oder besondere Aktionen durchführen möchte, benötigt eine Erlaubnis.

  • Mobiler Fahrradständer vor einem Geschäft

    Wer einen mobilen Fahrradständer vor seinem Geschäft aufstellen will, benötigt dazu unter bestimmten Voraussetzungen in der Regel keine Sondernutzungserlaubnis.

  • Sitzgelegenheiten vor einem Gewerbebetrieb

    Wer vor seinem Gewerbebetrieb Sitzgelegenheiten für Kund*innen aufstellen möchte, benötigt dafür eine Erlaubnis.

  • Verkaufsständer für Tageszeitungen

    Wer einen Verkaufsständer für Tageszeitungen oder andere Presseerzeugnisse aufstellen will, benötigt dazu eine Sondernutzungserlaubnis.

  • Warenauslagen vor Geschäften

    Wer Warenauslagen vor seinem Geschäft aufstellen will, benötigt dazu eine Sondernutzungserlaubnis.

Informationen und Ratgeber

  • Großmarkt

    1912 wurde die Großmarkthalle auf dem Gelände der Märkte München eröffnet und ist seither Umschlagplatz für Obst und Gemüse.

  • Gewerbeuntersagung

    Unzuverlässigen Gewerbetreibenden kann ein erlaubnisfreies Gewerbe untersagt oder die Gewerbeerlaubnis widerrufen werden.

  • Einzelhandel in der Innenstadt

    Konzept zur Stärkung eines vielfältigen Einzelhandels, durch Vermietung stadteigener Immobilien an traditionelle, kleinteilige Einzelhandelsgeschäfte.

Kontakt

  • Gewerbeamt

    +49 89 233-96030

    Nicht erreichbar

  • Behördennummer 115

    Der Zentrale Telefonservice der Landeshauptstadt München beantwortet gerne Ihre Fragen.

    115

    Nicht erreichbar

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