Wer Pflanzgefäße vor seinem Geschäft aufstellen will, benötigt dazu unter Voraussetzungen keine Sondernutzungserlaubnis. Alle Informationen dazu finden Sie hier.
Wer vor seinem Gewerbebetrieb Gegenstände zu Präsentations- und Werbezwecken aufstellen oder besondere Aktionen durchführen möchte, benötigt eine Erlaubnis.
Wer einen mobilen Fahrradständer vor seinem Geschäft aufstellen will, benötigt dazu unter bestimmten Voraussetzungen in der Regel keine Sondernutzungserlaubnis.