Mitteilung eines Tierschutzvorfalls

Wenn Sie den Verdacht haben, dass gegen tierschutz- oder tierseuchenrechtliche Vorgaben verstoßen wird, können Sie dies hier melden.

Beschreibung

Durch Ihre Mitteilung können die Amtstierärzt*innen, Tierhaltungen gezielt überprüfen und Maßnahmen ergreifen, wenn das Tier tierschutzwidrig gehalten oder misshandelt wird. Bei Bedarf werden Anordnungen getroffen, um bestehende Mängel abzustellen.

Sie können sich entweder über das Online-Kontaktformular an das KVR wenden oder eine Anzeige bei der Polizei erstatten.

Voraussetzungen

Um Anzeigen wegen tierschutzwidriger Haltung verfolgen zu können, benötigen wir folgende Informationen:

  • Halter*in des Tieres (zum Beispiel Name, Adresse, Kfz-Kennzeichen)
  • Details zum Vorfall
  • Hilfreich ist, wenn Zeug*innen benannt werden.

Benötigte Unterlagen

  • gegebenenfalls Nachweise wie Bilder oder Videos

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

Sie erhalten eine Bestätigungsmail. Wir gehen den Hinweisen so schnell wie möglich nach. Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden keine Auskünfte über die Ermittlungen erteilt.

Gebührenrahmen

kostenlos

Landeshauptstadt München

Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung III
Gewerbeangelegenheiten und Verbraucherschutz
Abteilung III/4 Veterinärwesen
Städtisches Veterinäramt

Post

Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung III
Gewerbeangelegenheiten und Verbraucherschutz
Abteilung III/4 Veterinärwesen
Städtisches Veterinäramt

Ruppertstraße 19
80466 München

Fax: +49 89 233-36318

Adresse

Implerstraße 11
81371 München

Mo 07.30 - 12.00 Uhr
Di 08.30 - 12.00 und 14.00 - 16.00 Uhr
Mi geschlossen
Do 08.30 - 15.00 Uhr
Fr 07.30 - 12.00 Uhr

Ähnliche Leistungen

Meldung von Ratten

Ratten übertragen Infektionskrankheiten und werden als „Gesundheitsschädlinge“ im Sinne des Infektionsschutzrechts bekämpft. Wir nehmen Meldungen dazu entgegen.

Tierkörperbeseitigung

Wenn Sie ein herrenloses totes Tier auf öffentlichem Grund finden, dann informieren Sie bitte den Einsammeldienst des Abfallwirtschaftsbetriebs München.

Wildtiere und Jagd in der Stadt

Zahlreiche Wildtierarten leben in der Stadt. Da sich Menschen und Wildtiere den Lebensraum teilen müssen, kann es zu Problemen kommen.

Verstoß gegen das Taubenfütterungsverbot

Im Stadtgebiet München ist das Füttern von Stadttauben (verwilderten Haustauben) verboten. Verstöße gegen das Fütterungsverbot können Sie bei uns angezeigen.

Meldung von Ambrosiabefall

Wer die auf Menschen allergen wirkende Ambrosia in München sichtet, kann dies der Stadt melden.

Beratung und Information zu Stadttauben

Taubenfütterungsverbot, Hilfe bei Tauben auf dem Balkon und der Terasse, Gesundheitsgefahren – wir beraten und informieren bei allen Fragen zu Tauben in München.

Ungeziefer in Lebensmittelbetrieb

Wenn Sie in Ihrem Lebensmittelbetrieb einen Schädlingsbefall bemerken, dann finden Sie hier die richtigen Ansprechpartner.