Mitteilung eines Tierschutzvorfalls
Wenn Sie den Verdacht haben, dass gegen tierschutz- oder tierseuchenrechtliche Vorgaben verstoßen wird, können Sie dies hier melden.
Beschreibung
Durch Ihre Mitteilung können die Amtstierärzt*innen, Tierhaltungen gezielt überprüfen und Maßnahmen ergreifen, wenn das Tier tierschutzwidrig gehalten oder misshandelt wird. Bei Bedarf werden Anordnungen getroffen, um bestehende Mängel abzustellen.
Hinweis zur Leistung
Sie können sich entweder über das Online-Kontaktformular an das KVR wenden oder eine Anzeige bei der Polizei erstatten.
Voraussetzungen
Um Anzeigen wegen tierschutzwidriger Haltung verfolgen zu können, benötigen wir folgende Informationen:
- Halter*in des Tieres (zum Beispiel Name, Adresse, Kfz-Kennzeichen)
- Details zum Vorfall
- Hilfreich ist, wenn Zeug*innen benannt werden.
Benötigte Unterlagen
- gegebenenfalls Nachweise wie Bilder oder Videos
Kontakt
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung III
Gewerbeangelegenheiten und Verbraucherschutz
Abteilung III/4 Veterinärwesen
Städtisches Veterinäramt
Landeshauptstadt München
Internet
Telefon
Post
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung III
Gewerbeangelegenheiten und Verbraucherschutz
Abteilung III/4 Veterinärwesen
Städtisches Veterinäramt
Ruppertstraße 19
80466 München
Fax: +49 89 233-39733
Adresse
Implerstraße 11
81371 München
Öffnungszeiten
- Mo. 07:30 - 12:00
-
Di.
08:30 - 12:00
14:00 - 16:00 - Mi. geschlossen
- Do. 08:30 - 15:00
- Fr. 07:30 - 12:00
- Sa. geschlossen
- So. geschlossen