Kostenloses Mittagessen in Schule oder Kita

Sie erhalten keine Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket? In Notlagen können Sie für Ihre Kinder trotzdem ein kostenloses Mittagessen beantragen.

Beschreibung

Mittagessen an den Schulen:
Familien in sonstiger finanzieller oder sozialer Notlage, die keinen Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) haben, können kostenloses Mittagessen an den Schulen erhalten. Den Antrag erhalten Sie im Sekretariat der Schule oder in Ihrem Sozialbürgerhaus.

Mittagessen in städtischen Kitas und Ganztagseinrichtungen:
Auch Kinder, die eine städtische Kita oder einen städtischen kooperativen Ganztag besuchen, können auf Antrag ein kostenloses Mittagessen in der Kindertageseinrichtung oder in der Grundschule erhalten. Stellen Sie hierfür einen Antrag auf Gebührenermäßigung bei der Zentralen Gebührenstelle.

Mittagessen in Eltern-Kind-Initiativen:
Besucht Ihr Kind eine Eltern-Kind-Initiative im EKI-Fördermodell? Dann sprechen Sie bitte mit der Vorstandschaft der Einrichtung.

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