Jugendfischereischein beantragen
In Bayern dürfen alle Minderjährigen ab sieben Jahren ohne zusätzlichen Fischereischein mit einer Begleitperson angeln – ohne Behördengänge und Kosten.
Hinweis zur Leistung
Der Jugendfischereischein in Bayern wurde abgeschafft.
Ab dem 1. Januar 2025 dürfen alle Minderjährigen, die das siebte Lebensjahr vollendet haben (statt bisher das zehnte Lebensjahr), – in Begleitung einer volljährigen Person mit Fischereischein – ohne zusätzlichen Fischereischein angeln. Damit entfallen auch die damit verbundenen Behördengänge und Kosten (Entlastung von Familien und Verwaltung).