Jugendfischereischein beantragen

In Bayern dürfen alle Minderjährigen ab sieben Jahren ohne zusätzlichen Fischereischein mit einer Begleitperson angeln – ohne Behördengänge und Kosten.

Der Jugendfischereischein in Bayern wurde abgeschafft.
Ab dem 1. Januar 2025 dürfen alle Minderjährigen, die das siebte Lebensjahr vollendet haben (statt bisher das zehnte Lebensjahr), – in Begleitung einer volljährigen Person mit Fischereischein – ohne zusätzlichen Fischereischein angeln. Damit entfallen auch die damit verbundenen Behördengänge und Kosten (Entlastung von Familien und Verwaltung).

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