Verkaufsstand für selbst hergestelltes Kunsthandwerk

Wer einen Verkaufsstand für selbst gefertigte künstlerische oder kunsthandwerkliche Gegenstände betreiben will, benötigt dazu eine Sondernutzungserlaubnis.

Beschreibung

Standplätze:
Eine Erlaubnis kann nur für einen dieser vier Standorte erteilt werden:

  • Weinstraße (auf Höhe der Hausnummern 9-12)
  • Schützenstraße 1 (Nordostseite oder Ostseite)
  • Petersplatz 1 (Südseite oder Südostseite Peterskirche)
  • Sendlinger-Tor-Platz

Für den Verkauf darf eine Fläche von maximal 15 Quadratmetern genutzt werden.

Verlosung:
Die Sondernutzungserlaubnisse für die vier Standorte werden jeweils für den Zeitraum von einer Woche vergeben. Dazu findet jeden Montag eine Verlosung statt, an der alle Interessenten teilnehmen können.

Zeit: montags 9.30 Uhr (ausgenommen Feiertage, dann am folgenden Werktag)
Ort: Bezirksinspektion Mitte, Tal 31, Raum 201 (2. Stock)

Zur Verlosung müssen Sie persönlich in die Bezirksinspektion kommen.

Voraussetzungen

Sie stellen die Gegenstände (ganz oder teilweise) direkt am Verkaufsstand her.

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

Sie erhalten die Sondernutzungserlaubnis sofort nach der Verlosung.

Gebührenrahmen

20,50 Euro pro Woche und Stand, zusätzlich pro Erlaubnis 30 Euro Verwaltungsgebühr

Rechtliche Grundlagen

Bayerisches Straßen- und Wegegesetz
Sondernutzungsrichtlinien Landeshauptstadt München
Sondernutzungsgebührensatzung

Landeshauptstadt München

Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung III
Gewerbeangelegenheiten und Verbraucherschutz
Bezirksinspektion Mitte

Post

Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung III
Gewerbeangelegenheiten und Verbraucherschutz
Bezirksinspektion Mitte

Ruppertstraße 19
80466 München

Fax: +49 89 233-732403

Adresse

Tal 31
80331 München

Ähnliche Leistungen

Grabschmuck an Allerheiligen verkaufen

Sie möchten in der Nähe von Friedhöfen an Allerheiligen Blumen oder sonstigen Grabschmuck verkaufen? Dann müssen Sie einen Antrag stellen.

Christbaumverkauf

Wer auf öffentlichen Straßen und Plätzen sowie in städtischen Grünanlagen Christbäume verkaufen will, benötigt dazu eine Genehmigung für den Verkaufsplatz.

Reisegewerbe-Erlaubnis beantragen

Wer ein Reisegewerbe ausüben will, muss dazu vorher die Erlaubnis der Gewerbebehörde beantragen.

Zufahrtserlaubnis für den Oktoberfest Sperrring

Wenn Sie innerhalb des Sperrrings wohnen, arbeiten oder Hotelgast sind, benötigen Sie für die Dauer des Oktoberfestes eine Zufahrtserlaubnis für Ihr Fahrzeug.

Verkaufsstand, ambulanter Handel für Obst, Blumen, Maroni, gebrannte Nüsse

Wer im Straßenhandel Obst, Gemüse, Südfrüchte, Blumen, Maroni oder gebrannte Nüsse verkaufen will, benötigt dazu eine Sondernutzungserlaubnis für den Standplatz.

Christkindlmarkt – Genehmigung für Verkaufsstand

Sie möchten gerne als Marktteilnehmer/in auf dem Münchner Christkindlmarkt dabei sein? Hier bekommen Sie alle Informationen zur Anmeldung.

Werbeverkaufsstand in der Altstadt-Fußgängerzone

Wer in der Altstadt-Fußgängerzone in München einen Werbeverkaufsstand betreiben will, benötigt dazu eine Sondernutzungserlaubnis.

Zufahrtskontrollbeleg – Oktoberfest und Oide Wiesn

Wenn Sie eine Zufahrtserlaubnis für das Gelände zum Oktoberfest und die Oide Wiesn benötigen, können Sie eine Einfahrtsberechtigung beantragen.