Wer einen Verkaufsstand für selbst gefertigte künstlerische oder kunsthandwerkliche Gegenstände betreiben will, benötigt dazu eine Sondernutzungserlaubnis.
Wer im Straßenhandel Obst, Gemüse, Südfrüchte, Blumen, Maroni oder gebrannte Nüsse verkaufen will, benötigt dazu eine Sondernutzungserlaubnis für den Standplatz.
Wer auf öffentlichen Straßen und Plätzen sowie in städtischen Grünanlagen Christbäume verkaufen will, benötigt dazu eine Genehmigung für den Verkaufsplatz.
Wer ein Reisegewerbe ausüben will, muss dazu vorher die Erlaubnis der Gewerbebehörde beantragen.
Vermietung von Objekten der MHM
Die Märkte München sind die Adresse, wenn es um Verkaufsstände, Lagerflächen, Büros, Ladengeschäfte, Parkplätze und Restaurants auf unseren Flächen geht.
Wenn Sie innerhalb des Sperrrings wohnen, arbeiten oder Hotelgast sind, benötigen Sie für die Dauer des Oktoberfestes eine Zufahrtserlaubnis für Ihr Fahrzeug.