Mitteilung eines Tierschutzvorfalls

Wenn Sie den Verdacht haben, dass gegen tierschutz- oder tierseuchenrechtliche Vorgaben verstoßen wird, können Sie dies hier melden.

Beschreibung

Durch Ihre Mitteilung können die Amtstierärzt*innen, Tierhaltungen gezielt überprüfen und Maßnahmen ergreifen, wenn das Tier tierschutzwidrig gehalten oder misshandelt wird. Bei Bedarf werden Anordnungen getroffen, um bestehende Mängel abzustellen.

Sie können sich entweder über das Online-Kontaktformular an das KVR wenden oder eine Anzeige bei der Polizei erstatten.

Voraussetzungen

Um Anzeigen wegen tierschutzwidriger Haltung verfolgen zu können, benötigen wir folgende Informationen:

  • Halter*in des Tieres (zum Beispiel Name, Adresse, Kfz-Kennzeichen)
  • Details zum Vorfall
  • Hilfreich ist, wenn Zeug*innen benannt werden.

Benötigte Unterlagen

  • gegebenenfalls Nachweise wie Bilder oder Videos

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

Sie erhalten eine Bestätigungsmail. Wir gehen den Hinweisen so schnell wie möglich nach. Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden keine Auskünfte über die Ermittlungen erteilt.

Gebührenrahmen

kostenlos

Landeshauptstadt München

Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung III
Gewerbeangelegenheiten und Verbraucherschutz
Abteilung III/4 Veterinärwesen
Städtisches Veterinäramt

Post

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Ruppertstraße 19
80466 München

Fax: +49 89 233-36318

Adresse

Implerstraße 11
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Mo 07.30 - 12.00 Uhr
Di 08.30 - 12.00 und 14.00 - 16.00 Uhr
Mi geschlossen
Do 08.30 - 15.00 Uhr
Fr 07.30 - 12.00 Uhr

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