Erlaubnis für Fahrlehrer*innen – Änderung

Bei Änderungen einer bestehenden Fahrlehrerlaubnis ist diese neu auszustellen oder eine Anwärterbefugnis zu erteilen.

Beschreibung

Die Neuausstellung einer bereits bestehenden Fahrlehrerlaubnis oder die Erteilung einer Anwärterbefugnis ist zum Beispiel bei Änderungen des Beschäftigungsverhältnisses, bei Erweiterung der Fahrlehrerlaubnisklasse, bei Erteilung der Fahrschulerlaubnis oder bei Verlust der Fahrlehrerlaubnis erforderlich.

Information

Wichtiger Hinweis

Auf dieser Seite beantragen Sie die Änderung Ihrer Erlaubnis, als Fahrlehrer*in zu arbeiten (Fahrlehrerlaubnis). Möchten Sie einen Führerschein beantragen, erweitern oder umschreiben, finden Sie die Informationen dazu bei der Führerscheinstelle .

Voraussetzungen

  • Sie haben ein Beschäftigungsverhältnis mit einer Fahrschule in der Landeshauptstadt München.
  • Sie sind im Besitz einer gültigen Fahrlehrerlaubnis/Anwärterbefugnis.

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Gültige Fahrerlaubnis
  • Fahrlehrerlaubnis/Anwärterbefugnis
  • Nachweis der Fahrschule und Bestätigung über ein Beschäftigungsverhältnis (Arbeitsvertrag)

Dauer und Kosten

Gebührenrahmen

24 Euro

Zahlungsarten

Rechtliche Grundlagen

Fahrlehrergesetz

Kontakt

Gewerbeamt

Post

Gewerbeamt

Ruppertstraße 19
80466 München

Adresse

Implerstraße 11
81371 München

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