Erlaubnis für Fahrlehrer*innen – Änderung
Bei Änderungen einer bestehenden Fahrlehrerlaubnis ist diese neu auszustellen oder eine Anwärterbefugnis zu erteilen.
Beschreibung
|
Die Neuausstellung einer bereits bestehenden Fahrlehrerlaubnis oder die Erteilung einer Anwärterbefugnis ist zum Beispiel bei Änderungen des Beschäftigungsverhältnisses, bei Erweiterung der Fahrlehrerlaubnisklasse, bei Erteilung der Fahrschulerlaubnis oder bei Verlust der Fahrlehrerlaubnis erforderlich. |
Wichtiger Hinweis
Auf dieser Seite beantragen Sie die Änderung Ihrer Erlaubnis, als Fahrlehrer*in zu arbeiten (Fahrlehrerlaubnis). Möchten Sie einen Führerschein beantragen, erweitern oder umschreiben, finden Sie die Informationen dazu bei der Führerscheinstelle .
Voraussetzungen
- Sie haben ein Beschäftigungsverhältnis mit einer Fahrschule in der Landeshauptstadt München.
- Sie sind im Besitz einer gültigen Fahrlehrerlaubnis/Anwärterbefugnis.
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Gültige Fahrerlaubnis
- Fahrlehrerlaubnis/Anwärterbefugnis
- Nachweis der Fahrschule und Bestätigung über ein Beschäftigungsverhältnis (Arbeitsvertrag)
Rechtliche Grundlagen
Fahrlehrergesetz
Kontakt
Gewerbeamt
Termin
Internet
Telefon
Post
Gewerbeamt
Ruppertstraße 19
80466 München
Adresse
Implerstraße 11
81371 München