Erlaubnis für Fahrschulen
Wer als selbständige*r Fahrlehrer*in ausbilden oder andere Fahrlehrer*innen beschäftigen will, benötigt eine Fahrschulerlaubnis.
Information
Wichtiger Hinweis
Auf dieser Seite beantragen Sie die Erlaubnis zum Betrieb einer Fahrschule (Fahrschulerlaubnis). Möchten Sie einen Führerschein beantragen, erweitern oder umschreiben, finden Sie die Informationen dazu bei der Führerscheinstelle .
Voraussetzungen
- Sie sind mindestens 25 Jahre alt.
- Sie haben die Fahrlehrererlaubnis für die Klassen, für die Sie die Fahrschulerlaubnis oder Zweigstellenerlaubnis beantragen.
- Sie haben mindestens zwei Jahre hauptberuflich als Fahrlehrer*in gearbeitet.
- Sie haben an einem Lehrgang über Fahrschulbetriebswirtschaft teilgenommen.
- Sie verfügen über den erforderlichen Unterrichtsraum, die vorgeschriebenen Lehrmittel und die Lehrfahrzeuge.
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- vollständig ausgefülltes Antragsformular (zum Download erhältlich)
- Fahrlehrerlaubnis (Fahrlehrschein)
- Unterlagen über die hauptberufliche Tätigkeit als Fahrlehrer*in
- Nachweis über die Teilnahme an einem Lehrgang „Fahrschulbetriebswirtschaft“
- Plan des Unterrichtsraums (maßstabsgerecht) und Mietvertrag
- Erklärung, dass die vorgeschriebenen Lehrmittel vorhanden sind
- Aufstellung über die Anzahl und Art der Lehrfahrzeuge
- erweitertes Führungszeugnis nach § 30a Abs. 1 Nr. 1 BZRG zur Vorlage bei der Behörde (darf nicht älter als drei Monate sein, zur Beantragung ist eine schriftliche Aufforderung notwendig. Bitte kontaktieren Sie uns dazu.)
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Bestätigung der zuständigen Finanzbehörde über die Erfüllung der steuerlichen Pflichten
- Auszug aus dem Handelsregister oder aus dem Vereinsregister (nur erforderlich bei juristischen Personen oder Personengesellschaften)
Rechtliche Grundlagen
Fahrerlaubnisverordnung
Fahrlehrergesetz