Hygiene-Überwachung der Bäder

Das Gesundheitsreferat überwacht in den öffentlichen und gewerblichen Schwimmbädern im Stadtgebiet die Beckenwasserqualität und allgemeine hygienische Anforderungen.

Beschreibung

Die Überwachung der Beckenwasserqualität und der allgemeinen hygienischen Anforderungen in den rund 110 öffentlichen Schwimmbädern im Stadtgebiet München liegt in der Zuständigkeit des Gesundheitsreferats der Landeshauptstadt München. Der Überwachungsauftrag umfasst die Mitwirkung bei der Planung zum Neubau von Schwimmbädern, die Erstbegehung von Schwimmbädern einschließlich der folgenden Routineüberwachung, die Beratung von Betreiber*innen in Fragen der Bäderhygiene sowie die Bearbeitung von Beschwerden von Badegästen.

Die öffentlichen Bäder (SWM), gewerblichen Bäder und Schulschwimmbäder werden regelmäßig sowie anlassbezogenen hinsichtlich der Hygiene überprüft.

Es wird Beschwerden über unhygienische Zustände in öffentlichen oder gewerblichen Bädern entsprechend nachgegangen.

Rechtliche Grundlagen

Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Landeshauptstadt München

Gesundheitsreferat
Gesundheitsschutz
Hygiene und Umweltmedizin
Umwelthygiene/-medizin

Post

Landeshauptstadt München
Gesundheitsreferat
Gesundheitsschutz
Hygiene und Umweltmedizin
Umwelthygiene/-medizin

Bayerstraße 28a
80335 München

Fax: +49 89 233-47846

Adresse

Bayerstraße 28a
80335 München

Ähnliche Leistungen

Beschwerde über Baulärm

Beeinträchtigungen durch Lärm, Staub, Erschütterungen und Verkehrsbehinderungen treten im ganzen Stadtgebiet regelmäßig auf.

Melden von Müllablagerungen auf Straßen, Plätzen, Geh- und Radwegen

Sie haben Müll im öffentlichen Verkehrsraum, also auf Straßen, Plätzen, Geh- und Radwege oder Grünstreifen gefunden? Melden Sie uns die Verschmutzung!

Beschwerde über Lebensmittel oder Hygienemängel

Die Lebensmittelüberwachung ist bei ihrer Arbeit auf Hinweise der Bevölkerung angewiesen. Sie wollen sich über Lebensmittel oder Hygienemängel beschweren?

Anzeige von abfallrechtlichen Missständen

Wenn Sie bemerken, dass Abfälle (auch Schrott-Kfz) unzulässig behandelt, gelagert oder abgelagert werden, dann melden Sie dies bitte der Umweltbehörde.

Politische Plakatierungen melden

Wenn Sie unzulässig oder verkehrsgefährdend angebrachte politische Plakatierungen im Stadtgebiet sehen, können Sie diese hier melden.

Verunreinigte oder beschädigte Brunnen

Wenn Sie Fragen zu städtischen Brunnen haben oder technische Probleme und Störungen melden wollen, dann wenden Sie sich gerne an uns.

Lärmbelästigung oder Ruhestörung

Sie fühlen sich durch Lärm in der Nachbarschaft gestört? Ist der Lärm privat verursacht, können Sie bei uns Anzeige erstatten.