Eichenprozessionsspinner-Befall melden

Die Gifthärchen der Eichenprozessionsspinner-Raupen können zu allergischen Reaktionen führen. Wir beraten Sie bei einem Baumbefall im Stadtgebiet.

Beschreibung

Der Eichenprozessionsspinner ist ein Schmetterling. Seine Raupen befallen vorzugsweise Eichen und besitzen Härchen mit dem Nesselgift Thaumetopoein. Dieses kann beim Menschen allergische Reaktionen der Haut, Augen und Luftwege sowie Bronchitis, Asthma und allergische Schockreaktionen hervorrufen. Ab Juni verpuppen sich die Raupen in Gespinsten. Alte Larvenhäute verbleiben nach der Häutung in den Nestern und stellen somit auch längerfristig eine Gefahr für die menschliche Gesundheit dar.

Wer Eichenprozessionsspinnerbefälle im Stadtgebiet München sichtet, kann dies dem Gesundheitsreferat melden. Wir stehen Ihnen beratend zur Seite.

Fragen & Antworten

Eigentümer*innen oder Nutzungsberechtigte von Grundstücken und Arealen, auf denen Befälle auftreten, werden angehalten, geeignete Bekämpfungsmaßnahmen vorzugsweise durch Fachfirmen durchführen zu lassen. Das Gesundheitsreferat steht privaten Grundstücksbesitzer*innen beratend zur Seite.

Die entstehenden Kosten sind selbst zu tragen.

Rechtliche Grundlagen

Landesstraf- und Verordnungsgesetz (allgemeine Gefahrenabwehr)

Landeshauptstadt München

Gesundheitsreferat
Geschäftsbereich Recht und Kreisverwaltungsaufgaben
Abteilung Kreisverwaltungsaufgaben

Post

Landeshauptstadt München
Gesundheitsreferat
Geschäftsbereich Recht und Kreisverwaltungsaufgaben
Abteilung Kreisverwaltungsaufgaben

Schwanthalerstraße 69
80336 München

Fax: +49 89 233-66953

Adresse

Schwanthalerstraße 69
80336 München

Ähnliche Leistungen

Halten von gefährlichen Tieren

Wer ein gefährliches Tier einer wild lebenden Art im Stadtgebiet halten will, braucht eine Erlaubnis des Kreisverwaltungsreferates.

Gesundheitszeugnis (Hund, Katze, Frettchen, Vögel)

Viele Reisezielländer verlangen für die Einreise mit einem Haustier (Hunde, Katzen, Frettchen, Vögel) ein veterinärrechtliches Gesundheitszeugnis.

Veterinäramt

Das Veterinäramt kümmert sich um Lebensmittelhygiene, Tierseuchen und tierische Nebenprodukte, Tierschutz, Tierarzneimittel und das Reisen mit Tieren ins Ausland.

Artenschutz – Geschützte Tiere halten oder verkaufen

Der Besitz besonders geschützter Arten muss bei der Unteren Naturschutzbehörde angemeldet werden.
Die Vermarktung geschützter Arten muss beantragt werden.

Anmeldung eines Tiertransportes von Equiden

Bei grenzüberschreitenden Transporten ist für Pferde und andere Equiden ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis mitzuführen. Dazu müssen Sie einen Antrag stellen.