Meldung von Ambrosiabefall

Wer die auf Menschen allergen wirkende Ambrosia in München sichtet, kann dies der Stadt melden.

Beschreibung

Ambrosia ist eine Pflanze, die von Frühjahr bis Sommer keimt. Ihre Pollen wirken auf den Menschen allergen. Wer Ambrosia im Münchner Stadtgebiet sichtet, kann dies dem Gesundheitsreferat melden.

Eigentümer*innen oder Nutzungsberechtigte von Grundstücken und Arealen, auf denen Ambrosia wächst, werden angehalten, geeignete Bekämpfungs-, Beseitigungsmaßnahmen durchzuführen bzw. gegebenenfalls durch Fachfirmen durchführen zu lassen. Das Gesundheitsreferat steht  privaten Grundstücksbesitzer*innen beratend zur Seite.

Bei öffentlichen Grundstücken, die unter Verwaltung der Landeshauptstadt München selbst stehen, ergehen intern entsprechende Mitteilungen an die jeweiligen Fachabteilungen der Stadtverwaltung. Sie tragen für die Beseitigung der Pflanzen Sorge.

Dauer & Kosten

Gebührenrahmen

Privateigentümer*innen müssen entstehende Kosten selbst tragen. Insbesondere Pflanzen, die bereits blühen, müssen unverzüglich entfernt werden.

Rechtliche Grundlagen

Landesstraf- und Verordnungsgesetz (allgemeine Gefahrenabwehr)

Landeshauptstadt München

Gesundheitsreferat
Geschäftsbereich Recht und Kreisverwaltungsaufgaben
Abteilung Kreisverwaltungsaufgaben

Post

Landeshauptstadt München
Gesundheitsreferat
Geschäftsbereich Recht und Kreisverwaltungsaufgaben
Abteilung Kreisverwaltungsaufgaben

Schwanthalerstraße 69
80336 München

Fax: +49 89 233-66953

Adresse

Schwanthalerstraße 69
80336 München

nach Vereinbarung

Ähnliche Leistungen

Wildtiere und Jagd in der Stadt

Zahlreiche Wildtierarten leben in der Stadt. Da sich Menschen und Wildtiere den Lebensraum teilen müssen, kann es zu Problemen kommen.

Meldung von Ratten

Ratten übertragen Infektionskrankheiten und werden als „Gesundheitsschädlinge“ im Sinne des Infektionsschutzrechts bekämpft. Wir nehmen Meldungen dazu entgegen.

Verstoß gegen das Taubenfütterungsverbot

Im Stadtgebiet München ist das Füttern von Stadttauben (verwilderten Haustauben) verboten. Verstöße gegen das Fütterungsverbot können Sie bei uns angezeigen.

Tierkörperbeseitigung

Wenn Sie ein herrenloses totes Tier auf öffentlichem Grund finden, dann informieren Sie bitte den Einsammeldienst des Abfallwirtschaftsbetriebs München.

Ungeziefer in Lebensmittelbetrieb

Wenn Sie in Ihrem Lebensmittelbetrieb einen Schädlingsbefall bemerken, dann finden Sie hier die richtigen Ansprechpartner.

Mitteilung eines Tierschutzvorfalls

Wenn Sie den Verdacht haben, dass gegen tierschutz- oder tierseuchenrechtliche Vorgaben verstoßen wird, können Sie dies hier melden.

Beratung und Information zu Stadttauben

Taubenfütterungsverbot, Hilfe bei Tauben auf dem Balkon und der Terasse, Gesundheitsgefahren – wir beraten und informieren bei allen Fragen zu Tauben in München.