Kostenloses Mittagessen in Schule oder Kita

Sie erhalten keine Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket? In Notlagen können Sie für Ihre Kinder trotzdem ein kostenloses Mittagessen beantragen.

Beschreibung

Mittagessen an den Schulen: Familien in sonstiger finanzieller oder sozialer Notlage, die keinen Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) haben, können kostenloses Mittagessen an den Schulen erhalten. Den Antrag erhalten Sie im Sekretariat der Schule oder in Ihrem Sozialbürgerhaus.

Mittagessen in städtischen Kitas und Ganztagseinrichtungen: Auch Kinder, die eine städtische oder von der Landeshauptstadt München geförderte Kita oder einen kooperativen Ganztag besuchen, können auf Antrag ein kostenloses Mittagessen in der Kindertageseinrichtung oder in der Grundschule erhalten. Stellen Sie hierfür einen Antrag für die Gebührenermäßigung für städtische Kitas.

Landeshauptstadt München

Referat für Bildung und Sport
Geschäftsbereich KITA
Zentrale Gebührenstelle

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Landeshauptstadt München
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Zentrale Gebührenstelle

Bayerstraße 28
80335 München

Fax: +49 89 233-84494

Adresse

Landsberger Straße 30
80339 München

Die Zentrale Gebührenstelle ist vom 23. Dezember 2024 bis einschließlich 06. Januar 2025 geschlossen.

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