Genehmigung von Werbeanlagen
Grundsätzlich ist die Errichtung, Aufstellung, Anbringung und Änderung von Werbeanlagen genehmigungspflichtig.
Beschreibung
Als Werbeanlagen bezeichnet die Bayerische Bauordnung (BayBO) alle ortsfesten Anlagen der Wirtschaftswerbung, einschließlich Automaten, die der gewerblichen oder beruflichen Ankündigung oder als Hinweis auf Gewerbe oder Beruf dienen.
Großflächige Werbeposter an Baugerüsten sind als Werbeanlage nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich und grundsätzlich baugenehmigungspflichtig.
Benötigte Unterlagen
- Antragsformblatt
- Lageplan im Maßstab 1:1000
- Baubeschreibung
- Bauzeichnung
- Foto des Anbringungsorts
- Fotos
Referat für Stadtplanung und Bauordnung
Untere Denkmalschutzbehörde
Internet
Telefon
Post
Landeshauptstadt München
Referat für Stadtplanung und Bauordnung
Untere Denkmalschutzbehörde
Blumenstraße 28b
80331 München
Fax: +49 89 233-24443
Adresse
Blumenstraße 19
80331 München
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Dienstag und Donnerstag
10 bis 12 Uhr
sonst nach Vereinbarung