Genehmigung für Abfallentsorgungsanlagen

Wer eine Anlage zum Behandeln, Umschlagen oder Lagern von Abfällen errichten oder betreiben möchte, benötigt dafür eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung.

Beschreibung

Mit dieser Genehmigung ist fast alles abgedeckt: Sie ersetzt, mit nur wenigen Ausnahmen, alle anderen erforderlichen behördlichen Erlaubnisse für das Vorhaben. Das nennt sich Konzentrationswirkung.

Wichtige Teilschritte des Verfahrens sind:

  • Beratung des Antragstellers über Verfahren und Unterlagen
  • Prüfung der Vollständigkeit der Unterlagen
  • Zuleitung an die Träger öffentlicher Belange
  • öffentliche Auslegung und Erörterung der Einwendungen (teilweise)
  • Abgleich der eingehenden Stellungnahmen
  • Bescheiderstellung

Vor Erstellung der Antragsunterlagen empfehlen wir dringend eine umfassende Beratung durch die bearbeitende Behörde.

Im Münchner Stadtgebiet ist das das Referat für Klima- und Umweltschutz, den Kontakt finden Sie am Seitenende.

Dauer und Kosten

Bearbeitungszeit

Sobald die Unterlagen vollständig sind und je nach Art des durchzuführenden Verfahrens kann die Bearbeitungszeit zwischen drei und sieben Monaten betragen.

Gebührenrahmen

Gestaffelte Prozentsätze, abhängig vom Investitionsvolumen.

Zahlungsarten

Rechtliche Grundlagen

§§ 4 ff. des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in Verbindung mit der 9. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren).

Landeshauptstadt München

Referat für Klima- und Umweltschutz
Sachgebiet Abfallrecht

Post

Landeshauptstadt München
Referat für Klima- und Umweltschutz
Sachgebiet Abfallrecht

Bayerstraße 28a
80335 München

Fax: +49 89 233-747690

Adresse

Bayerstraße 28a
80335 München

Nach tel. Vereinbarung

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