Förderung von Fort- und Weiterbildungen (ambulante und teilstationäre Pflege)
Als ambulante oder teilstationäre Pflegeeinrichtung können Sie eine Förderung für Supervision, Fort- und Weiterbildungen erhalten.
Beschreibung
Förderfähig sind pflegespezifische Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen (wie Schulungen zu speziellen Pflegethemen oder auch Weiterbildung zur Gerontopsychiatrischen Fachkraft) auch als Online-Seminar, sowie Supervisionen.
Maßgebliche Ausführungen zu Fördervoraussetzungen und Antragsverfahren finden Sie in den Leitlinien (bitte verlinken nach unten).
Voraussetzungen
Ambulante Pflegedienste sowie teilstationäre Pflegeeinrichtungen im Sinne des § 71 Abs. 1 SGB XI, die über einen Versorgungsvertrag nach § 72 SGB XI verfügen, müssen ihren Geschäftssitz in München haben und die Voraussetzungen entsprechend der Leitlinien erfüllen.
Anträge und erforderliche Nachweise müssen vor Beginn der Maßnahmen im laufenden Kalenderjahr schriftlich (auf dem Postweg, per Fax) bei der Landeshauptstadt München eingegangen sein.
Unvollständig ausgefüllte Anträge und Anträge, bei denen die Begleitunterlagen fehlen, werden ohne Nachfrage abgelehnt.
Die Fördermittel können erst nach Durchführung der Maßnahme und Vorlage der vollständigen Unterlagen ausbezahlt werden.
Benötigte Unterlagen
Für Fort- oder Weiterbildungsmaßnahmen:
- Antragsformular Fortbildung
- Antragsformular Weiterbildung
- Qualifikationsnachweis
- Schulungsunterlagen
- Auszahlungsantrag Fortbildung
- Auszahlungsantrag Weiterbildung
- Rechnung / Kostenvoranschlag
- Teilnahmeliste / Teilnahme-Zertifikat
Für Supervisionen:
- Antragsformular Supervision
- Qualifikationsnachweis Supervisor*in
- Auszahlungsantrag Supervision
- Rechnung / Kostenvoranschlag
- Teilnahmeliste
Rechtliche Grundlagen
- §§ 71, 72 SGB XI
- Leitlinien zum Förderprogramm
Sozialreferat
Altenhilfe und Pflege
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Landeshauptstadt München
Sozialreferat
Altenhilfe und Pflege
Sankt-Martin-Straße 53
81669 München
Adresse
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