Energieausweis für Wohngebäude

Im Energieausweis ist der ermittelte Energiewert eines Gebäudes dokumentiert und bewertet. Dabei werden immer ganze Gebäude betrachtet, nicht einzelne Wohnungen.

Beschreibung

Im Energieausweis ist der ermittelte Energiewert des jeweiligen Gebäudes dokumentiert und einheitlich bewertet. Auf diese Weise lassen sich unterschiedliche Wohngebäude objektiv miteinander vergleichen. Der Ausweis wird grundsätzlich für ein Gebäude (je Hausnummer) ausgestellt, nicht für einzelne Wohnungen.

Seit dem 1. Januar 2009 gilt für alle Wohngebäude in Deutschland die Pflicht zum Energieausweis. Hauseigentümer müssen bei Verkauf, Verpachtung oder bei Mieterwechsel dem Käufer oder Mieter den Energieausweis vorlegen. Seit 1. Juli 2009 sind von dieser Ausweispflicht auch Nichtwohngebäude betroffen.

Im Energieausweis ist der ermittelte Energiewert des jeweiligen Gebäudes dokumentiert und einheitlich bewertet. Auf diese Weise lassen sich unterschiedliche Wohngebäude objektiv miteinander vergleichen. Der Ausweis wird grundsätzlich für ein Gebäude (je Hausnummer) ausgestellt, nicht für einzelne Wohnungen.

Der Energieausweis muss von qualifizierten und zugelassenen Fachleuten ausgestellt werden. Die Stadtwerke München erstellen Ihnen gerne einen Energieausweis für Ihr Wohngebäude.
SWM-Stadtwerke München GmbH

Energieberatung in der SWM Zentrale

Adresse

Emmy-Noether-Straße 2
80992 München

Ähnliche Leistungen

Beratung für Wohnungsgenossenschaften und Eigentümergemeinschaften

Das Bauzentrum München berät Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) und Wohnungsgenossenschaften zur nachhaltigen Sanierung und Modernisierung.

Grundsteuer

Wenn Sie in München Grundbesitz haben, müssen Sie Grundsteuer bezahlen. Wir können Änderungen schneller berücksichtigen, wenn Sie uns diese direkt mitteilen.

Wohngeld – Lastenzuschuss für Eigentumswohnungen

Wohngeld ist ein Zuschuss zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Diese Sozialleistung wird nur auf Antrag gewährt.

Förderung für Grenzbäume

Wenn Sie und Ihre Nachbar*innen neue Bäume auf die gemeinsame Grenze Ihrer Grundstücke pflanzen, können Sie einen Zuschuss beantragen.

Belegungsrechte für Wohnungen

Sie sind Vermieter*in und bereit, einen Belegungsbindungsvertrag über Ihre Wohnung abzuschließen? Dann machen Sie mit bei „Soziales Vermieten leicht gemacht”!

Rechtsberatungen im Bauzentrum München

Bei den kostenpflichtigen Rechts-Beratungen im Bauzentrum München kann zu rechtlichen Fragen rund um das Wohnen, Sanieren und Bauen Auskunft eingeholt werden.

Beratung zum Kauf einer Wohnimmobilie

Wenn Sie eine Wohnimmobilie zur Selbstnutzung kaufen wollen und ein mittleres Einkommen haben, beraten wir Sie über die Fördermöglichkeiten des Freistaats Bayern.