Beendigung der Ersatzpflanzung

Wenn Sie einen Baum gefällt haben könnte als Ausgleich eine Ersatzpflanzung gefordert werden. Der Abschluss dieser Nachpflanzung ist zu melden.

Beschreibung

Nach Baumfällungen oder anderen Veränderungen des Gehölzes in Landschaftsschutzgebieten und geschützten Landschaftsbestandteilen kann als Ausgleich eine Ersatzpflanzung gefordert werden. Möchten Sie diese abschließen ist der Unteren Naturschutzbehörde dies zu melden. Füllen Sie hierzu das unten aufgeführte Formular aus und lassen Sie es der Unteren Naturschutzbehörde im Referat für Klima- und Umweltschutz per E-Mail oder postalisch zukommen.

Landeshauptstadt München

Referat für Klima- und Umweltschutz
Sachgebiet Untere Naturschutzbehörde, Fachgutachten

Post

Landeshauptstadt München
Referat für Klima- und Umweltschutz
Sachgebiet Untere Naturschutzbehörde, Fachgutachten

Bayerstraße 28a
80335 München

Adresse

Blumenstraße 28b
80331 München

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