Aufhebung des Sperrkontos

Wenn Sie Ihr Sperrkonto aufheben möchten, können Sie die Aufhebung hier beantragen.

Beschreibung

Als Nachweis über die Sicherung des Lebensunterhalts haben Sie bei der Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis zum Studium, Sprachkurs oder zur Ausbildung ein Sperrkonto hinterlegt. Über das Online-Formular können Sie Ihr Sperrkonto wieder auflösen und über das Geld verfügen.

Voraussetzungen

  • Sie sind bereits ausgereist oder Ihre Ausreise steht kurz bevor
  • Ihr Aufenthaltszweck hat sich geändert (zum Beispiel Aufenthaltstitel zum Zweck der Beschäftigung oder aus familiären Gründen)
  • Sie weisen die Sicherung Ihres Lebensunterhaltes auf andere Weise nach (zum Beispiel Verpflichtungserklärung)
  • Sie haben sich in einer anderen Gemeinde/ Stadt in Deutschland angemeldet.

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

Sechs bis acht Wochen

Rechtliche Grundlagen

§ 2 Abs. 3 AufenthG

Landeshauptstadt München

Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten Ausländerangelegenheiten

Post

Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten Ausländerangelegenheiten

Ruppertstraße 19
80466 München

Fax: +49 89 233-45460

Adresse

Ruppertstraße 19
80337 München

Lagehinweis: Eingang C

Nur mit Termin

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