Aufenthalt als Au-pair
Als Au-pair dürfen Personen zwischen 18 und 26 Jahren aus allen Ländern kommen.
Beschreibung
Mit einem Visum beziehungsweise der Aufenthaltserlaubnis für Au-pair, können Sie sich bis zu einem Jahr in Deutschland in Ihrer Gastfamilie aufhalten und dort bei der Kinderbetreuung helfen.
Vor der Einreise
Für die Einreise nach Deutschland brauchen Sie in der Regel ein Visum. Alle Hinweise zum Visumverfahren finden Sie in unseren Erstinformationen.
Nach der Einreise
Sie müssen zuerst Ihren Wohnsitz im Bürgerbüro anmelden.
Antrag auf Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels
Bevor Ihr nationales D-Visum oder bisheriger Aufenthaltstitel abläuft, müssen Sie einen Aufenthaltstitel beantragen. Sie können Ihren Antrag und die benötigten Unterlagen online einreichen:
- Bitte laden Sie Ihre Unterlagen möglichst als PDF-Dokument hoch.
- Nachdem Sie Ihren Antrag versendet haben, wird Ihnen eine Bestätigung angezeigt. Diese können Sie als PDF-Datei für Ihre Unterlagen speichern.
- In dieser Bestätigung steht, dass Ihr aktueller Aufenthalt über das bisherige Gültigkeitsdatum hinaus in Deutschland weiterhin gültig ist und Sie im bisherigen Umfang arbeiten können.
- Die Bestätigung können Sie als Nachweis bei Behörden oder an Ihrem Arbeitsplatz vorlegen.
- Nach der Prüfung Ihres Antrags bekommen Sie einen Termin.
Gültigkeitsdauer
Die Aufenthaltserlaubnis gilt maximal ein Jahr.
Gastfamilie
Als Gastfamilie kommen in der Regel nur Paare und Alleinerziehende mit mindestens einem Kind in Frage. In der Gastfamilie sollte Deutsch als Muttersprache gesprochen werden. Wird Deutsch nur als Familiensprache gesprochen, dürfen Sie nicht mit einem Familienmitglied verwandt sein oder aus dem Heimatland der Gasteltern stammen. Zudem sollte die Gastfamilie Sie gut integrieren, Ihnen ein eigenes Zimmer in der Familienwohnung zur Verfügung stellen und die Teilnahme an gemeinsamen Essen ermöglichen.
Wechsel der Gastfamilie
Wenn Sie Ihre Tätigkeit in der Gastfamilie vorzeitig beenden und in eine andere Gastfamilie wechseln wollen, brauchen Sie dazu zuerst die Genehmigung der Servicestelle für Zuwanderung und Einbürgerung.
Voraussetzungen
- Sie sind in München gemeldet.
- Sie verfügen über Deutschkenntnisse mindestens auf dem Niveau A 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) für Sprachen.
- Sie haben eine Gastfamilie gefunden.
- Sie sind ausreichend krankenversichert: Die Gastfamilie muss eine Unfall- und Krankenversicherung (auch für den Fall der Schwangerschaft und Geburt) abschließen. Da Krankenversicherungen die Behandlungskosten von im Vorfeld bestehenden Erkrankungen meist nicht übernehmen, sollte sich die Gastfamilie vor der Einreise vergewissern, dass keine Erkrankungen vorliegen. Es besteht die vertragliche Möglichkeit, vor der Einreise ein aktuelles Gesundheitszeugnis zu verlangen.
Benötigte Unterlagen
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Gültiger Pass oder Passersatz
- aktuelles biometrisches Passfoto, das von einem zertifizierten Fotostudio oder Drogeriemarkt digital übermittelt wird. Alternativ können Sie gegen Gebühr einen der Foto-Terminals in der Servicestelle für Zuwanderung und Einbürgerung nutzen.
- Gültiges Visum zur Einreise (soweit erforderlich)
- Au-pair Fragebogen für Gasteltern
- Einladungsschreiben Ihrer Gastfamilie (gegebenenfalls mit Au-pair Vertrag): In diesem muss stehen, dass Sie als Au-pair in die Familie kommen sollen.
- Nachweis über Krankenversicherung: Versicherungskarte oder Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse sowie ein Nachweis über die monatlich Versicherungsprämie
Hinweis
- Die eingereichten Unterlagen (wie Identitätsnachweise und Sprachzertifikate) werden auf Echtheit überprüft. Fälschungen zeigen wir konsequent bei der Polizei an.
- Im Einzelfall können noch weitere Unterlagen benötigt werden.
Fragen & Antworten
Zwischen Ihnen und der Gastfamilie muss ein schriftlicher Vertrag über die gegenseitigen Rechte und Pflichten geschlossen werden. Dieser Vertrag muss auf jeden Fall folgende Punkte regeln:
- Arbeitszeit: wöchentlich maximal 30 Stunden; in der Regel maximal sechs Stunden täglich (einschließlich Babysitting)
- Freizeit: mindestens 1,5 freie Tage pro Woche (davon mindestens ein Sonntag im Monat und mindestens vier freie Abende pro Woche); Freistellung für Sprachkurse, Religionsausübung, kulturelle Veranstaltungen und Ausflüge; bezahlter Erholungsurlaub von vier Wochen (bei kürzerer Tätigkeit als ein Jahr, zwei Werktage pro vollem Monat)
- Taschengeld: angemessen sind mindestens 280 Euro pro Monat
Der Wechsel in eine andere Aufenthaltserlaubnis (etwa zur Ausbildung, Studium, Beschäftigung als Fachkraft) ist grundsätzlich möglich.
Grundsätzlich müssen Sie nach Beendigung der Au-pair Tätigkeit aus der Wohnung der Gastfamilie ausziehen; Ausnahmen sind nur in besonderen Einzelfällen möglich. Wenden Sie sich an die zuständige Ausländerbehörde.
Sie dürfen bis zu einem Jahr in der Gastfamilie beschäftigt sein. Der Jahreszeitraum beginnt bei der Einreise mit einem Visum in der Regel bereits mit der Einreise.
Rechtliche Grundlagen
§ 19c Abs. 1 AufenthG, § 12 BeschV
Ausländerbehörde
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