Anzeige zum Umgang und Lagerung wassergefährdender Stoffe

Die Inbetriebnahme oder wesentliche Änderung von Anlagen, die wassergefährdende Stoffe verwenden oder lagern, müssen Sie mindestens 6 Wochen vorher anzeigen.

Beschreibung

Wassergefährdende Stoffe sind zum Beispiel Heizöl, Diesel, Benzin oder Altöl.

Voraussetzungen

Oberirdische Anlagen für flüssige wassergefährdende Stoffe sind anzeigepflichtig  bei einem Volumen

  • größer 100.000 Liter (=100 m³) bei Stoffen der WGK 1,
  • größer 1.000 Liter (=1 m³) bei Stoffen der WGK 2 und 
  • größer 220 Liter (=0,22 m³) bei Stoffen der WGK 3.

Benötigte Unterlagen

  • Ausgefülltes Anzeigeformular (als PDF per E-Mail oder über unseren Onlineservice) mit Anlagen

Dauer und Kosten

Bearbeitungszeit

bis zu 6 Wochen

Landeshauptstadt München

Referat für Klima- und Umweltschutz
Sachgebiet Wasserrecht

Bei Fragen zu privaten Anlagen schreiben Sie uns bitte eine E-Mail!

Telefon

Post

Landeshauptstadt München
Referat für Klima- und Umweltschutz
Sachgebiet Wasserrecht

Bayerstraße 28a
80335 München

Adresse

Bayerstraße 28a
80335 München

Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag
9 Uhr - 15 Uhr

Ähnliche Leistungen

Immissionsschutzrechtliche Genehmigung – Änderung

Änderungen der Lage, Beschaffenheit oder Betriebsweise einer genehmigungspflichtigen Anlage nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz sind rechtzeitig anzuzeigen.

Immissionsschutzrechtliche Genehmigung – Antrag

Industrieanlagen, die starke Luftverunreinigungen und Lärmbelastungen verursachen oder gefährliche Stoffe verwenden, brauchen eine Genehmigung.

Ausnahmezulassung für laute Geräte und Maschinen

Unter bestimmten Voraussetzungen benötigen Sie zur Nutzung von Geräten und Maschinen zu bestimmten Zeiten eine Ausnahmezulassung der zuständigen Behörde.