Anzeige für einen Gartenbrunnen
Wenn Sie einen Brunnen errichten möchten, um mit Grundwasser Ihren privaten Garten zu bewässern, müssen Sie dies mindestens einen Monat vorher anzeigen.
Beschreibung
Werden die Arbeiten nicht innerhalb eines Monats nach Eingang der Anzeige inklusive der vollständigen Unterlagen untersagt, darf mit dem Vorhaben entsprechend der eingereichten Planung begonnen werden.
Für die Nutzung des Grundwassers über den erstellten Gartenbrunnen ist keine weitere Erlaubnis notwendig.
Benötigte Unterlagen
Die Unterlagen sind bevorzugt digital einzureichen.
- Ausgefülltes und unterschriebenes Anzeigeformular (Siehe "Links und Dokumente")
- Lageplan mit Eintragung des Brunnenstandortes (zum Beispiel aus BayernAtlas)
Rechtliche Grundlagen
Paragraf 49 Wasserhaushaltgesetz (WHG)
Artikel 30 Bayerisches Wassergesetz (BayWG)
Referat für Klima- und Umweltschutz
Sachgebiet Wasserrecht
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Landeshauptstadt München
Referat für Klima- und Umweltschutz
Sachgebiet Wasserrecht
Bayerstraße 28a
80335 München
Adresse
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