Immissionsschutzrechtliche Genehmigung – Antrag

Industrieanlagen, die starke Luftverunreinigungen und Lärmbelastungen verursachen oder gefährliche Stoffe verwenden, brauchen eine Genehmigung.

Beschreibung

Eine Industrieanlage braucht vor ihrer Errichtung und Inbetriebnahme eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung, wenn

  • sie besonderes Hohe Luftverunreinigungen und Lärmbelastungen verursacht oder
  • in ihr bestimmte Mengen an gefährlichen Stoffe vorhanden sind und
  • die Anlage länger als zwölf Monate am selben Ort betrieben werden soll.

​Eine Auflistung dieser Anlagen enthält der Anhang der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen ( 4. BImSchV).

Wenn Sie frühzeitig Kontakt mit der Behörde aufnehmen, können Verzögerungen vermieden werden. So kann schon vor dem Antrag geklärt werden, welche Unterlagen gebraucht werden, wie das Verfahren abläuft und ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung nötig ist.

Voraussetzungen

Benötigte Unterlagen

Die Antragstellenden finden in der unten angegebenen Checkliste alle Informationen zur Antragstellung. Die einzureichenden Unterlagen sind dort gekennzeichnet.

Alle Unterlagen sind an der Referat für Klima- und Umweltschutz, Sachgebiet "Genehmigungspflichtige Anlagen" zu schicken. Kontakt und Adresse finden Sie am Seitenende.

Dauer und Kosten

Bearbeitungszeit

Die Bearbeitungszeit beträgt drei bis sieben Monate.

Gebührenrahmen

Die Höhe der Genehmigungsgebühr wird anhand des Kostenverzeichnisses unter Berücksichtigung der Investitionskosten und des Verwaltungsaufwandes berechnet.

Die Mindestgebühr beträgt 1.750 Euro.

Zahlungsarten

Rechtliche Grundlagen

Bundes-Immissionsschutzgesetz und zugehörige Verordnungen

Antrag auf eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung

Telefon

Post

Antrag auf eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung

Bayerstraße 28a
80335 München

Fax: +49 89 233-47759

Adresse

Bayerstraße 28a
80335 München

Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin.

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