Anmeldung von ambulanten Pflegediensten

Wer gegen Entgelt vorbehaltene Tätigkeiten in der Pflege erbringt oder anbietet hat dies unverzüglich dem zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen.

Beschreibung

Ambulante Pflegedienste  müssen im Stadtgebiet München unter Angabe des Namens und Anschrift sowie ggf. mit Name und Anschrift der Einrichtung unverzüglich dem zuständigen Gesundheitsamt (im Stadtgebiet München: Gesundheitsreferat, Abteilung Hygiene und Umweltmedizin) angezeigt werden.

Eine Anmeldebestätigung wird auf Wunsch ausgestellt.

Benötigte Unterlagen

  • Gültiges Ausweisdokument
  • Erlaubnisurkunde (Altenpfleger*in, Krankenschwester, Gesundheits- und Krankenpfleger*in etc.) im Original oder in beglaubigter Kopie

Bei Pflegehelfer*innen ohne Heilberufsbezeichnung (= kein Besitz einer Erlaubnisurkunde):

  • Formblatt "Beschreibung der beruflichen Ausbildung" im Original (siehe Formulare / Downloads)

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

45 Minuten

Gebührenrahmen

Anmeldebestätigung 18,-- Euro.

Zahlungsarten

Rechtliche Grundlagen

Art. 16 Gesundheitsdienstgesetz (GDG) - Vorbehaltene Tätigkeiten in der Pflege


Landeshauptstadt München

Gesundheitsreferat
Gesundheitsschutz
Hygiene und Umweltmedizin
Infektionshygiene/Medizinalwesen

Post

Landeshauptstadt München
Gesundheitsreferat
Gesundheitsschutz
Hygiene und Umweltmedizin
Infektionshygiene/Medizinalwesen

Bayerstraße 28a
80335 München

Fax: +49 89 233-47863

Adresse

Bayerstraße 28a
80335 München

Raum: 2041

Der Parteiverkehr wird nach telefonischer Terminvereinbarung durchgeführt.

Für die Anmeldung eines neuen Pflegedienstes ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.

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