Anmeldung einer Eheschließung mit Auslandsbezug
Wenn Sie heiraten wollen, müssen Sie das vorher beim zuständigen Standesamt anmelden. Wenn bei Ihnen ein Auslandsbezug besteht, muss das berücksichtigt werden.
Beschreibung
Nach deutschen Rechtsverständnis ist die Ehe eine dauerhafte Lebensgemeinschaft von zwei Personen. Der Entschluss, durch eine Heirat sein Leben mit einem anderen Menschen zu verbinden, beruht auf der freien Entscheidung jedes*r Einzelnen. Beide künftigen Eheleute müssen volljährig und geschäftsfähig sein. Sie dürfen nicht zu nah verwandt sein oder in einer bestehenden Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Wenn keine*r von Ihnen einen sogenannten Auslandsbezug hat, beachten Sie bitte die Informationen auf der Seite „ Anmeldung einer Eheschließung “.
„Auslandsbezug“ bedeutet, dass eine*r oder beide von Ihnen eine ausländische Staatsangehörigkeit hat, im Ausland geboren wurde, eine frühere Ehe/Lebenspartnerschaft im Ausland geschlossen hat oder dort geschieden wurde. In diesem Fall müssen zusätzlich Vorschriften des anderen Staates beachtet werden und es wird auch berücksichtigt, welche Dokumente aus dem jeweiligen Land beschafft werden können. Bei jedem Paar ist das deshalb unterschiedlich.
Bitte buchen Sie einen Termin, dieser kann bis zu 3 Monate im voraus gebucht werden. Sie müssen gemeinsam mit allen notwendigen Unterlagen beim zuständigen Standesamt vorsprechen. Sie können nicht gut Deutsch, dann bringen Sie eine*n öffentliche bestellte und vereidigte Übersetzer*in mit.
Benötigte Unterlagen
erst benötigen Sie eine für Sie persönlich erstellte Auskunft über die notwendigen Unterlagen. Dafür müssen Sie eine Gebühr bezahlen. Wenn Sie später die Ehe anmelden, wird Ihnen diese Gebühr gutgeschrieben.
Erst wenn Sie die Auskunft erhalten haben und alle Unterlagen gesammelt haben, können Sie einen Termin zur Eheanmeldung bei uns buchen.