Anschubfinanzierung ambulante innovative Pflegeangebote

Projekte für Pflege-Wohngemeinschaften, Wohngruppen für Menschen mit Behinderungen und innovative Versorgungsformen werden in der Aufbauphase finanziell unterstützt.

Der Förderantrag muss vor Beginn der Maßnahmen gestellt werden. Der Förderzeitraum umfasst sechs Monate vor Erstbezug sowie das erste Betriebsjahr und beträgt einmalig bis zu 50.000 Euro.

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen der Förderung sind in den Richtlinien zur Förderung von ambulanten innovativen Pflegeangeboten in München beschrieben und wurden im Stadtrat am 12.11.2020 und am 22.06.2023 beschlossen. Mehr Informationen zum Thema wie zum Beispiel zu den Qualitätskriterien finden Sie auf der Seite

Ambulant betreute Wohngemeinschaften für pflegebedürftige Menschen.

Benötigte Unterlagen

Für die Antragstellung benötigen Sie:

  • Antrag Anschubfinanzierung
  • Finanzierungsplan Kostenkalkulation
  • Finanzierungsplan Einnahmenkalkulation
  • Stellen- und Belegungsplan
  • Auszahlungsantrag
Weitere Informationen und Voraussetzungen, die für die Bearbeitung des Antrags notwendig sind, finden Sie in den Förderrichtlinien.

Landeshauptstadt München

Sozialreferat
Altenhilfe und Pflege

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Sankt-Martin-Straße 53
81669 München

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