Förderung von Fort- und Weiterbildungen (vollstationäre Pflege)

Als vollstationäre Pflegeeinrichtung können Sie eine Förderung für Supervision, Fort- und Weiterbildungen erhalten.

Beschreibung

Förderfähig sind die Fort- und Weiterbildungen, die zur Vermittlung, Erweiterung, Vertiefung und Weiterentwicklung der spezifischen Fachkenntnisse der beruflich Pflegenden erforderlich sind sowie Supervisionen.

Die Förderbereiche werden jährlich neu überprüft und festgelegt. Alle Maßnahmen sind auch als online-Seminare förderfähig. Förderfähig sind zum Beispiel:

  • Basisschulung zur Hygiene (IfSG)
  • Sterbebegleitung
  • Schmerzmanagement
  • Gewaltprävention in der Pflege
  • Arbeitsorganisationsmodelle, beispielsweise Primary Nursing
  • Kultursensible / Transkulturelle / Diversitätssensible Pflege
  • Deutschkurse
  • Praxisanleitung generalistische Pflegeausbildung
  • Hygienebeauftragte*r IfSG (Mindeststandard: 40 Stunden)
  • Gerontopsychiatrische Fachkraft für Pflege und Betreuung
  • Palliative Care für berufliche Pflegende
  • Supervisionen

Die Fördermittel können erst nach Durchführung der Maßnahme und Vorlage der vollständigen Unterlagen ausbezahlt werden.

Maßgebliche Ausführungen zu Fördervoraussetzungen, Art und Umfang der Förderungen, Anspruchsberechtigung und Antragsverfahren finden Sie in den Leitlinien zur Förderung von Fort- und Weiterbildungen und Supervision für vollstationäre Pflegeeinrichtungen.

Voraussetzungen

Anspruchsberechtigt sind alle vollstationären Pflegeeinrichtungen im Sinne des § 71 Abs. 2 Sozialgesetzbuch XI - Soziale Pflegeversicherung (SGB XI) -, die über einen Versorgungsvertrag nach § 72 SGB XI verfügen, ihre Leistungen im Stadtgebiet München erbringen und die Voraussetzungen entsprechend der Leitlinien erfüllen.

Anträge (mit Originalunterschrift) und erforderliche Nachweise müssen vor Beginn der Maßnahme im laufenden Kalenderjahr schriftlich (auf dem Postweg, per Fax) bei der Landeshauptstadt München eingegangen sein.

Benötigte Unterlagen

Fortbildungen:

  • Antrag für Fortbildungsmaßnahmen
  • Schulungsunterlagen mit Qualifizierungsnachweis externe*r Dozentin
  • Auszahlungsantrag für Fortbildungsmaßnahmen
  • Rechnung
  • Teilnahmeliste

Weiterbildungen:

  • Antrag für Weiterbildungsmaßnahmen
  • Schulungsunterlagen
  • Auszahlungsantrag für Weiterbildungsmaßnahmen
  • Rechnung
  • Teilnahmezertifikat

Supervisionen:

  • Antrag für Supervisionen
  • Qualifikationsnachweis Supervisor*in
  • Auszahlungsantrag für Supervisionen
  • Rechnung
  • Teilnahmeliste

Rechtliche Grundlagen

§§ 71, 72 SGB XI
Leitlinien zur Förderung von vollstationäre Pflegeeinrichtungen

Landeshauptstadt München

Sozialreferat
Altenhilfe und Pflege

Post

Landeshauptstadt München
Sozialreferat
Altenhilfe und Pflege

Sankt-Martin-Straße 53
81669 München

Adresse

Sankt-Martin-Straße 53
81669 München

Ähnliche Leistungen

Förderung von Fort- und Weiterbildungen (ambulante und teilstationäre Pflege)

Als ambulante oder teilstationäre Pflegeeinrichtung können Sie eine Förderung für Supervision, Fort- und Weiterbildungen erhalten.

Anschubfinanzierung ambulante innovative Pflegeangebote

Projekte für Pflege-Wohngemeinschaften, Wohngruppen für Menschen mit Behinderungen und innovative Versorgungsformen werden in der Aufbauphase finanziell unterstützt.

Investitionsförderung für teilstationäre Pflege

Durch Investitionsförderung sollen Strukturen geschaffen werden, damit eine bedarfsgerechte Versorgung von pflegebedürftigen Münchner*innen möglich ist.

Anmeldung von ambulanten Pflegediensten

Wer gegen Entgelt vorbehaltene Tätigkeiten in der Pflege erbringt oder anbietet hat dies unverzüglich dem zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen.

Investitionsförderung ambulante Pflegedienste

Als ambulanter Pflegedienst können Sie entsprechend der Richtlinien und der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel Investitionsförderung erhalten.

Förderung Pflegeüberleitung

Beendigung des Programmes "Förderung Pflegeüberleitung" zum 31.12.2024.

Förderung zur Interkulturellen Öffnung in der Altenhilfe

Als Einrichtung der Offenen Altenhilfe können Sie eine Förderung für Fortbildungen und Workshops zur interkulturellen Öffnung (IKÖ) erhalten.

Investitionsförderung Vollstationär/Kurzzeitpflege

Als vollstationäre Einrichtung oder Einrichtung der Kurzzeitpflege können Sie Investitionsförderung für Neubau, Umbau und Modernisierungsmaßnahmen erhalten.

Förderung einer Hausinternen Tagesbetreuung

Als vollstationäre Pflegeeinrichtung können Sie entsprechend der Leitlinien einen Personalkostenzuschuss für eine Fachkraft für Hausinterne Tagesbetreuung erhalten.